Full text : Weltporto-Reform

—  86  —

zahlenden  Subventionen  nicht  abhängig  gemacht  werden
könnte.“ 2 ).
Ebenso  kann  das  AVeltporto  nicht  von  der  Höhe
der  Land-  oder  Seetransitgebühren  abhängig  gemacht
werden.  Auf  vielen  Strecken,  besonders  auf  subventionierten
Linien,  dürfte  die  Portoeinnahme  überhaupt  ja  wohl  meist  weit
geringer  sein  als  die  Ausgabe  der  Dampfersubvention.  Die
Selbstkosten  sind  da  also  nicht  für  das  Porto  massgebend  und
dürfen  es  auch  sonst  nicht  sein;  ebenso  Wenig,  wie  in  der
Telegraphie,  die  meist  mit  einem  Fehlbeträge  arbeiten  muss,
aber  gleich  der  Post  schon  allein  für  den  Staatsnachrichtendienst
stets  eine  Notwendigkeit  ist  und  bleibt.
Die  Postdampfersubventionen  verfolgen  eben  auch  allgemeine ­
  staatliche,  schiffahrtliche,  weltwirtschaftliche,  koloniale,
nationale  und  politische  Zwecke. 8 )

ausgaben  zu  den  Generalunkosten  des  Betriebes  rechnen  und
sie  nicht  den  Briefschaften  des  Auslandsverkehrs  zur  Last
legen,  um  einen  Vorwand  zur  Aufreohterhaltung  der  Weltportozuschläge ­
  zum  Inlandsporto  zu  haben.
2 )  Vgl.  Weithase,  „Geschichte  des  Weltpostvereins“  (1895)  S.  73.
3 )  In  der  „Deutschen  Verkehrs-Zeitung“  1909,  Nr.  2,  S.  13  (in  einem
Artikel  des  Oberpostinspektors  Klär  über  „Seeschiffahrt  und  Dampfersubventionen“) ­
  wei'den  die  Dampf  er  Subventionen  verschiedener
Länder,  die  ja  zum  Teil  auch  nur  eine  Unterstützung  und  Hebung  der
eignen  Schiffahrt  im  internationalen  Wettbewerb  bezwecken  sollen,  nach
dem  neuesten  Stande  zusammengestellt.  Wir  ersehen  daraus,  dass  die
deutschen  Ausgaben  für  diese  Zwecke  im  Vergleich  mit  Frankreich ­
  und  England  besonders  gering  sind.
Die  Subventionen  und  Entschädigungen  aller  Art  und  Form  betragen

a)  in  Frankreich:
für  feste  Pauschalsubventionen  21  990  564  M
Schiffs-Bauprämien  8  320  000  „
Fahrt-  und  Ausrüstungsprämien  25  200  000  „

Insgesamt  also  55  510  564  M

b)  in  England:
1.  Zahlungen  des  Mutterlandes:
feste  Pauschalsubventionen
besondere  Vergütungen  der  Postbeförderung  .  .  .  .
Subvention  der  Bauanenlinie
Subvention  der  Hilfskreuzer  _.
Das  Mutterland  also

10  613  610  M
2  082  103  „
816  000  „•
734  400  „
14  246  113  M
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.