Full text: Weltporto-Reform

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(S. 147), wonach, schon seit dem 1. Januar 1899 für den direkten Seepost 
verkehr zwischen Niederland und Indien das Porto für Briefe und Post 
karten auf die Hälfte ermässigt wurde, „so dass Briefe statt 10 Cents für je 
lö g nur 5, Postkarten statt 5 nur 2*/ 3 Cents zu entrichten haben. Es 
sind das dieselben Sätze, welche bisher für Soldatenbriefe aus der Heimat 
nach dem Kolonialgebiete erhoben wurden.“ Drucksachen mittels der direkten 
Seepost dürfen bis zu 5kg(statt2) schwersein. Das Briefge wicht ist unbegrenzt. 
Hiernach würde also für Briefe und Postkarten bereits seit 1899 der 
interne holländische Tarif gelten, wofern seitdem nicht etwa eine Porto 
erhöhung stattgefunden hat. Ermässigungen im niederländischen Kolonial 
verkehr überhaupt waren — wie das „Archiv für Post und Telegraphie“ 
von 1899 (S. 792) mitteilte — schon „einige Jahre“ vorher eingeführt, also 
schon vor dem britischen Kolonialpostverein (seit Ende 1898). 
5. Der französische Kolonialreichs'-Postverein. 
(Im jetzigen Umfange seit dem 1. Januar 1899.) 
Frankreich (mit Algier, Tunis sowie den übrigen afrikanischen Kolonien, 
Madagaskar, Indochina, Westindien, Cayenne, Neu-Caledonien und allen 
übrigen französischen Schutzgebieten). 
Gesamtjrebiet: 6 484 2-13 qkm mit 87,2 Millionen Einwohnern. 
Vereinstarif (dem Inlandsporto gleich): 
Briefe (Inlandsporto): 10 Centimes (8,1 Pf.) für je 15 g; Geschäftspapiere 
wie im Weltpostverein: 5 Centimes für je 50 g, aber nur 10 Centimes 
als Minimum (statt 25). 
Der Tarif gilt im Verkehr von Frankreich, Algier, Tunis und dem 
französischen Postamt in Tripolis einerseits, mit den übrigen französischen 
Kolonien und Niederlassungen andrerseits (aber auch für die Kolonien 
untereinander). 
Frankreichs Inlandstarif gilt schon seit sehr langer Zeit auch im 
Verkehr mit Algier, doch erst seit dem 1. Januar 1899, 10 ) kurz nach Ein 
führung des englischen Kolonialpennyportos trat auch das allgemeine fran 
zösische Kolonialreichsporto in Kraft, anfangs 15 Centimes für 15 g, seit 
dem 16. April 1906 aber nur noch 10 Centimes, da an diesem Tage die 
letzteHerabsetzung des inländischen französisohenBriefportos wirksam wurde. 11 ) 
Dieser Kolonialtarif gilt auch für Briefe, die an Bord fran 
zösischer Postschiffe auf hoher See nach Frankreich oder den 
französischen Kolonien und nach Tripolis aufgeliefert werden, 
wenn sie nicht im Einzeltransit noch ein fremdes Land zu passieren haben.'-) 
Ueber den Postverein mit China und Marokko findet man 
Näheres unten (S. 310, 311). 
10 ) Vgl. „Archiv f. Post u. Telegr.“ 1899, S. 792, und „D. Verkehrs-Ztg.“ 1899, S. 52, 
sowie „Union postale“ 1901, S. 35. 
1! ) Vgl. „D. Verkehrs-Ztg.“ 1906, S. 102. 
32 ) „D. Verkehrs-Ztg. u 1906, S. 264. Deutschland erhob bisher für Briefe, die aufhoher 
See nach Deutschland oder deutschen Kolonien aufgeliefert worden, stets das Welt 
porto, ausgenommen hei Kriegsschiffen.
	        
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