Full text: Weltporto-Reform

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Zeit“ für „ausgeschlossen.“ Aber auch 1903 noch 1 ),, bei Wieder 
gabe des amerikanischen Postverwaltungsberichts mit der erneuten 
Empfehlung einer Briefporto-Herabsetzung für den Verkehr der 
Vereinigten Staaten mit den grossen europäischen Handelsstaaten, 
besonders Grossbritannien, Deutschland und Frankreich, 
von 5 Cents (20 Pf.) auf 2 Cents (8,4 Pf.), meinte sie, „dass 
diese Anregung vorerst keine Aussicht auf Verwirklichung hat,“ 
zumal solange in Europa die Länder und Nachbarländer unter 
einander an dem Weltpostsatze (5 Cents oder 25 Centimes oder 
20 Pf.) festhielten. 
Doch solche Postvereine entfernter selbständiger Gebiete 
haben wir jetzt schon eine stattliche Anzahl, ja man muss über 
ihre Menge eigentlich staunen. Auch die meisten Postfachleute 
hatten wohl bisher in der Hegel kein klares und umfassendes 
Bild davon, selbst wenn ihnen die Notizensammlung in dem 
Heft des Berner Bureaus über die Ausführung des Weltpost 
vertrags vorlag. Ich habe der besseren Klärung wegen jedes 
Land mit allen seinen Postvereinen besonders aufgeführt. Das 
gibt über die Beziehungen ein viel deutlicheres Bild. Dass ich 
dabei vieles wiederholen musste, liegt auf der Hand, ist aber 
kein Nachteil, sondern dient der Sache vielmehr als Vorzug. 
Auch hier war ein gutes Prinzip für eine bestimmte Reihenfolge 
schwer zu finden. Die rein chronologische Ordnung versagt 
ebenso, wie die geographische. Ich bitte daher, sich mit den 
Tatsachen zu begnügen. Eine grosse Rolle in diesen PoSt- 
vereinen spielen die Postämter gewisser fremder Staaten 
in türkischen Gebieten, in Marokko und in China. Denn 
durch diese Postämter wird, wenn sie im Verkehr mit 
der Heimat- ein ermässigtes Porto geniessen, das be 
treffende fremde Land in ein Po st Vereins Verhältnis 
hereingezogen: es wird in mehr oder weniger hohem Grade, 
teilweise oder so gut wie ganz ein mit dem fremden Land zu 
sammenhängendes einheitliches Postgebiet mit einem hin- und 
herwärts geltenden einheitlichen ermässigten Porto. Dass der 
Verkehr durch eine ausländische Postverwaltung vermittelt wird, 
ändert nichts an dem Tatbestand eines Postvereins, auch wenn 
*) Vergl. „Deutsche Verkehrs-Zeitung“ 1903, S. 306 (19. Juni, Nr. 25)-
	        
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