Full text : Weltporto-Reform

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Zeit“  für  „ausgeschlossen.“  Aber  auch  1903  noch 1 ),,  bei  Wiedergabe ­
  des  amerikanischen  Postverwaltungsberichts  mit  der  erneuten
Empfehlung  einer  Briefporto-Herabsetzung  für  den  Verkehr  der
Vereinigten  Staaten  mit  den  grossen  europäischen  Handelsstaaten,
besonders  Grossbritannien,  Deutschland  und  Frankreich,
von  5  Cents  (20  Pf.)  auf  2  Cents  (8,4  Pf.),  meinte  sie,  „dass
diese  Anregung  vorerst  keine  Aussicht  auf  Verwirklichung  hat,“
zumal  solange  in  Europa  die  Länder  und  Nachbarländer  untereinander ­
  an  dem  Weltpostsatze  (5  Cents  oder  25  Centimes  oder
20  Pf.)  festhielten.
Doch  solche  Postvereine  entfernter  selbständiger  Gebiete
haben  wir  jetzt  schon  eine  stattliche  Anzahl,  ja  man  muss  über
ihre  Menge  eigentlich  staunen.  Auch  die  meisten  Postfachleute
hatten  wohl  bisher  in  der  Hegel  kein  klares  und  umfassendes
Bild  davon,  selbst  wenn  ihnen  die  Notizensammlung  in  dem
Heft  des  Berner  Bureaus  über  die  Ausführung  des  Weltpostvertrags ­
  vorlag.  Ich  habe  der  besseren  Klärung  wegen  jedes
Land  mit  allen  seinen  Postvereinen  besonders  aufgeführt.  Das
gibt  über  die  Beziehungen  ein  viel  deutlicheres  Bild.  Dass  ich
dabei  vieles  wiederholen  musste,  liegt  auf  der  Hand,  ist  aber
kein  Nachteil,  sondern  dient  der  Sache  vielmehr  als  Vorzug.
Auch  hier  war  ein  gutes  Prinzip  für  eine  bestimmte  Reihenfolge
schwer  zu  finden.  Die  rein  chronologische  Ordnung  versagt
ebenso,  wie  die  geographische.  Ich  bitte  daher,  sich  mit  den
Tatsachen  zu  begnügen.  Eine  grosse  Rolle  in  diesen  PoStvereinen
  spielen  die  Postämter  gewisser  fremder  Staaten
in  türkischen  Gebieten,  in  Marokko  und  in  China.  Denn
durch  diese  Postämter  wird,  wenn  sie  im  Verkehr  mit
der  Heimat-  ein  ermässigtes  Porto  geniessen,  das  betreffende ­
  fremde  Land  in  ein  Po  st  Vereins  Verhältnis
hereingezogen:  es  wird  in  mehr  oder  weniger  hohem  Grade,
teilweise  oder  so  gut  wie  ganz  ein  mit  dem  fremden  Land  zusammenhängendes ­
  einheitliches  Postgebiet  mit  einem  hin-  und
herwärts  geltenden  einheitlichen  ermässigten  Porto.  Dass  der
Verkehr  durch  eine  ausländische  Postverwaltung  vermittelt  wird,
ändert  nichts  an  dem  Tatbestand  eines  Postvereins,  auch  wenn
*)  Vergl.  „Deutsche  Verkehrs-Zeitung“  1903,  S.  306  (19.  Juni,  Nr.  25)-
            
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