Full text: Moratorien und andere Sonderregelungen des Zahlungsverkehrs im Auslande

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v 2 Pfund 1 ) und weniger für ein Stück, wie: Taschen, 
Beutel, Portemonnaies, Zigarren- und Brieftaschen; 
Waren aus Sämisch-, Glaceleder, Saffian, Perga 
ment, mit Ausnahme von Fussbekleidung und 
chirurgischen Vorrichtungen, für das Pfund . . 4,50 R 
Vertragsgemäss (Fr.): Aus 3. Lederne Hand 
schuhe aller Gattungen, für das Pfund 3,80 R 
3. Vertragsgemäss: Kleine Gegenstände aus Leder 
jeder Art im Gewichte von 1 / 2 Pfund 1 ) und weniger 
das Stüclc, wie: Damentaschen, Börsen, Porte 
monnaies, Portefeuilles, Zigarrentaschen, Brief 
taschen, auch mit Bestandteilen aus unedlen Metallen 
(einschl. der Beschläge und Verschlüsse aus ver 
goldeten oder versilberten unedlen Metallen) oder 
aus anderen Stoffen (einschl. Ausputz oder Futter 
aus Seide und aus Halbseide), für das Pfund . 2,70 R 
Anmerkung. Zugeschnittene, aber nicht 
genähte Handschuhe, für das Pfund 2,25 R 
Fausthandschuhe und Handschuhe zum 
Boxen und Fechten aus Glace und Sämischleder — nach 
Art. 57, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804). 
4. Pferdegeschirr mit Zubehör; Sattlerwaren; 
Reitpeitschen aus Lederriemen, für das Pfund . 1,0774 ® 
4. Vertragsgemäss (Fr.): Für das Pfund . . 0,90 R 
5. Reisekoffer, Reisesäcke, Taschen, ausser den 
in P. 3 dieses Artikels genannten, und Jagdgegen 
stände aus Leder, dicken Jute- und Hanfgeweben; 
lederne Notizbücher und Brieftaschen, ausser 
den in P. 3 genannten, Leder für Einbände zu 
richtet; Lederwaren aller Art, die nicht besonders 
genannt sind, auch in Verbindung mit Teilen aus 
Metall oder anderem Material, sofern sie nicht zu 
den wertvollen Galanteriewaren gehören, für das 
Pfund 1,05 R 
Vertragsgemäss: Aus 5. Notizbücher und Porte 
feuilles, im Gewichte von mehr als 1 / 2 Pfund 1 ) das 
Stück, aus Leder, auch aus Sämisch-, Glace-, Saffian 
leder oder Pergament, für das Pfund l,Oo R 
Vertragsgemäss: Anmerkung zu P. 5. 
Der in diesem Punkte vorgesehene Zollsatz ist auf 
alle darin erwähntenWaren, deren Geivicht 1 f 2 Pfund 1 ) 
*) Hierunter ist das russische Pfund gleich 409,51 Gramm 
411 verstehen.
	        
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