Full text: Weltporto-Reform

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vereine der Mutterländer und Kolonien oder auch dieser unter 
einander (vgl. S. 46 u. 263 ff.). 
Viertens: Postvereine entfernter überseeischer 
fremder Länder (vgl. S. 49 u. 274ff.). 
Wenn die überseeische Entfernung nicht gross ist, kann 
man einzelne von diesen allenfalls auch noch zu den Nachbar- 
postvereinen rechnen. 
Werfen wir nun einen Blick auf diese Sonder postvereine 
im Weltpostverein und sehen wir zu, wie gross ihre Zahl 
und ihr Glebietsumfang ist. 
Dabei wollen wir mit Europa beginnen und zuerst die 
Nachbarpostvereine betrachten, denen die Grenzbezirks- 
postvereine sich einfügen lassen. 
Die folgenden statistischen Zahlen sind meist den letzten 
Hübnerschen geographisch-statistischen Tabellen (für 1908) ent 
lehnt. Damit jedes Land bei der Summierung nur einmal ge 
zählt wird, sind in der linken Zahlentafel die Zahlen immer nur 
einmal angegeben. 
Die Tafel I (S. 36), die europäischen Nachbarpost 
vereine vorführend, findetihre nähere Erläuterung unten und in der 
ausführlichen Darstellung im Anhang dieses Buches (S. 252 bis 261). 
Russland und Finnland werden auch als Postverein aufgeführt. 
Die Tafel II (S. 39) enthält die ausser europäisch en Nach 
barpostvereine (vgl. S. 256—261) nach Weltteilen geordnet und 
gibt zugleich die Gesamtsumme ihres Areals und ihrer Bevölke 
rung, auch verglichen mit dem Gesamt gebiet des Weltpostvereins. 
(etwa 200 km Grenzenlänge), mit Holland (etwa 300 km Grenzenlänge), 
Belgien (175 km) und Dänemark (80 km). 
Belgien hat ferner Grenzverkehrspostvereine mit Frankreich (etwa 
350 km Grenzenlänge), Luxemburg (75 km) und Holland (140 km). 
Frankreich — ausser mit Belgien — mit Spanien (etwa 475 km 
Grenzenlänge) und der Schweiz (330 km). 
Die Schweiz ferner noch mit Oesterreich (etwa 200 km Grenzlänge). 
Ich habe diese Längen nach dem Andreeschen Handatlas annähernd 
festgestellt. 
Insgesamt ergeben sich danach 2485 km Grenzenlänge; das ergibt bei 
einem Grenzstreifen von 60 km Breite 149 100 Quadratkilometer als 
Gebietsgrösse der europäischen Grenzverkehrspostvereine (ohne 
Gibraltar und die Bukowina; vgl. S. 262).
	        
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