Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

95

593  —600

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


598.
599.
600.

Korbmöbel)  in  Verbindung  mit  Gespinsten  oder  Gespinstwaren  oder
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern
fallen;  Salzschaumwaren.
C.  Sparterie  und  Sparteriewaren
Sparterie.
Sparteriewaren  (ausgenommen  Hüte),  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.

Neunter  Abschnitt.
Besen,  Bürsten,  Pinsel  und  Siebwaren.

Besen  aus  Reißig.
(596/9)  Andere  Besen  sowie  Bürsten  und  Pinsel:
grobe,  auch  in  Verbindung  mit  unlackiertem,  unpoliertem  Holze,  Rohr
oder  Eisen:  aus  pflanzlichen  Stoffen  oder  Pflanzenfaserersatzstoffen;
Dreidel  (Dweidel)  und  ähnliche  Gegenstände  für  Reinigungszwecke.
:  aus  Borsten  oder  tierischen  Borstenersatzstoffen;  auch  Abstauber  aus
ungefärbten  Federn.
grobe,  in  Verbindung  mit  lackiertem,  poliertem  Holze,  Rohr  oder  Eisen;
feine  (insbesondere  alle  aus  Haaren  oder  Gespinsten  sowie  Abstauber
aus  gefärbten  Federn),  auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Rohr  oder
Eisen;  auch  Abreib-  (Frottier-)  Bürsten  und  -Handschuhe  sowie
Pferdebürsten  aus  Borsten,  Roßhaaren  oder  dergleichen  in  Verbindung ­
  mit  groben  Gespinstwaren;  Haarbüsche  aus  Roß-  oder  Büffelhaaren; ­
  Teppichkehrer.
Bürsten  in  Verbindung  mit  Bein  oder  Horn.
Besen,  Bürsten  (auch  Abstauber  aus  Federn)  und  Pinsel  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern
fallen.
Siebwaren,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

Isfuhr:  9  593,  2 )  ohne  Pinsel  596.  3 )  Pinsel  599  (II  Vorbemerkung).  4 )  auch  Besen  und  Bürsten  mit
Stoffen  der  Nr.  599,  °)  Pinsel  aller  Art  (1  Vorbemerkung),  ")  Besen  und  Bürsten  mit  anderen

598.
*■•)  599.
600.

Stoffen  597.
            
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