631 e.—636.
100
Nr.
Warengattung
Aus-u. Durchfuhr
verbote
1) «31 e.
2 ) «31 f.
632.
633 a.
633 b.
Teile, Leisten) mit eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch die ein
gelegten Stoffe unter andere Nummern fallen; fein bemalte, ver
goldete, versilberte oder bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme der
Leisten): Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert.
—: andere; Holzmosaik.
Uhrgehäuse aus Holz.
(632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit anderen als hölzernen Gestellen,
soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern
fallen; gepolsterte Kissen mit Gestell oder schwer ins Gewicht fallen
der Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein:
ohne Überzug.
(633 a/b) mit Überzug:
Billards, überzogen, und Teile von solchen.
Kranken- und Operationsstühle und andere.
.4 u. D von Kran
ken u. Operations
stühlen.
2 ) 634.
Holzwaren aller Art (mit Ausnahme der gepolsterten Möbel) und
Waren (ausgenommen Hüte, Perlen, auf Gespinstfäden, Schnüre
oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, in
gleicher Weise hergestellte Besatzartikel sowie Steinnußknöpfe) aus
anderen pflanzlichen Schnitzstoffen (einschließlich der Waren aus
Samenkörnern und der Lufawaren), in Verbindung mit Gespinsten
oder Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, mit Spitzen,
Stickereien, Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder
Plüsch, sammet- oder plüschartigen Geweben, zugerichteten Schmuck-
federn, Perückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaren oder
Halbedelsteinen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen j
Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlen und dergleichen aus
Holz, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne
weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte
Besatzartikel.
C. korkwaren.
635. Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert.
«36. Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Rinde; Rinden-
A, D
Ausfuhr: *) Rosenkränze 885 b (I. 1. Vorbemerkung), andere Waren 631 b. 2 ) Für die Ausfuhr. 3 ) Rosenkränze.