Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

125 
pagnerhaken; Zigarrenabschneider; Zigarrenkistenöffner, Zitronenpressen; Klosettpapierhalter; Eier 
uhren; Flaschenreiniger; Fleischgabeln; Fleischhaken; Fleischklopfer; Gurken- und Krauthobel; Kraut 
stecher; Kartoffelbohrer; Kartoffeldrücker; Käsebohrer; Kirschenentkerner; Küchenrädchen; Muschel 
halter; Pfefferstreuer: Pfeifenstopfer; Pflaumenentkerner; Rettichbohrer und -schneider; Schmalz 
stecher; Schneeschläger; Messerbänkchen; Tischschoner; Schlüiselringe und Schlüsselhaken; Feuerstähle; 
Messer-, Scheren-, Schlüsselketten und ähnlichen Zwecken dienende Ketten; Decken-, Gardinen- und 
Klobenringe; Federringe und Karabinerhaken für Uhrketten; eiserne Knöpfe und Ringe für Schirm- 
verschlüsse; Manschetten- und Kravattenhalter; Reißnägel aller Ärt; Ersatzteile für Schreibmaschinen, 
aus Eisen; Teile von Knöpfen, aus Eisen; 
Bureaubedarfsgegenstände aus Eisen, wie Aktenhefter, Aktenstecher, Bleistifthülsen, -kapseln, -spitzenschoner, 
-Verlängerer, Büchsen für Schreibfedern und Bleiminen; Bureaukammern; Dosen für Schreibfedern 
und Bleiminen; Federhalter; Klammern zum Festhalten von Taschen-und Füllfederhaltern am Taschen 
saume; Papierlocher; Papierlöscher; Pinselbleche und -ringe; gepreßte Tintenfässer; Tuschkästen, leere 
und ähnliche Bureaubedarfsgegenstände. 
Drahtsackverschlüsse aus Eifendraht in abgepaßten Längen bis zu 100 mm; Druckplatten; 
Faßverschlüsse; Frisiereisen und Lampen dazu; 
Grabkränze; 
Haarscheren; Handpflegegeräte; Hosenhalter; Hosenhänger und -schnallen; Hilfswerkzeuge für Nähmaschinen, 
soweit sie mit diesen ausgeführt werden; 
Kartoffellösfel; Ketten und Kettenbestandteile für Schwarzwälder Uhren; Klammern für Kartonnagen, aus 
Eisenblech und Bandeisen; Kleider-und ähnliche Bügel; Knöpfe für Kragen und Manschetten; Modeknöpfe; 
Laubsägegarnituren; 
Pfeffermühlen aus Holz in Verbindung mit Eisen; Polsternägel; 
Reißnägel aller Art; 
Schilder (Namens-, Ankündigungs- und ähnliche Schilder), Schmuckschnallen; Schuhagraffen; Schuhknöpfer, 
-knopfbefestiger; Specksteinbrenner mit Eisenfassung; Stahllineale; Stimmgabeln; Stockzwingen; 
Strumpfhalter, -Hänger, -schnallen; 
Taschen- und Kofferbügel; Tischtuchklammern; Tvpfreiniger aus feinem Eisendrahtgewebe oder Drahtgeflecht; 
Uhrketten; 
Wetzstähle; 
Zigaretten- und Zigarrenetuis. 
Das Einordnen dieser von dem Ausfuhrverbot ausgenommenen Waren in die entsprechenden 
Nummern des Verzeichnisses erschien nicht zweckmäßig, da diese Waren nach der Beschaffenheit 
des Stoffes und nach dem Grade ihrer Bearbeitung gleichzeitig unter mehrere Nummern fallen 
und auch eine zu häufige Wiederholung bedingen würden. 
777 a.—b. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
777 n. 
Roheisen. 
A, D 
’) 777 b. 
Ferroaluminium, -chrom, -mangan, -nickel, -silicium (in der Einfuhr 
nicht unter 317 f fallend), -Wolfram und andere nicht schmiedbare 
Eisenlegierungen. 
(778/9) Röhren, einschließlich der Röhrenformstücke (Bogen-, Knie-, 
J», Kreuz- und ähnlich geformte Röhrenstücke), aus nicht schmied 
barem Gusse, vertragsmäßig auch mit Teeranstrich oder -Überzug 
A, D 
versehen und an einzelnen Stellen abgefeilt: 
Ausfuhr: J ) Ferrosilicium aller Art.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.