Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

M ,-jr; '■■■' 
8716.-8776. 
138 
Mi 
Nr. 
Warengattun g 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
') 871 b. 
—: aus anderen Metallen oder aus Metallegierungen der Nrn. 869 c/f; 
A u. D ausge- 
Eisendraht, mit diesem Draht umsponnen, uniflochten oder um- 
nomm. aus Kobalt 
wickelt. 
und Kobaltlegie 
rungen. 
872. 
Zementierter Draht. 
A, D 
873. 
Drahtlitzen und -seile, weder lackiert noch poliert, mit Aluminium über- 
zogen oder vernickelt, gefärbt oder verniert. 
A, D 
874 a. 
Walzen aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch solche aus Eisen mit 
einer mehr als 5 Millimeter starken Haut aus Kupfer oder Kupfer 
legierungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinstwaren oder 
zum Druck, einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden 
3 ) 874 b. 
Maschinen und Maschinenteile, auch gestochen (graviert) oder geatzt. 
A, D 
Druckplatten aus Kupfer oder Kupferlegierungen, einschließlich der 
A, D ausgenomm. 
galvanoplastisch hergestellten (Galvanos), auch verstahlt, mit Blei 
Galvanos (Bil- 
oder dergleichen hintergossen oder in Verbindung mit Holz, Eisen, 
Blei, Zink oder Zinn, auch gestochen (graviert) oder geätzt. 
derklischces) 
875. 
Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her 
stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht, 
auch mit Gespinsteinlagen; Vordruckwalzen (Egoutteure), glatt oder 
gerippt, mit oder ohne Wasserzeichen. 
A, D 
87«. 
Haus- und Küchengeräte aus Kupfer, nicht vernickelt, auch in Verbindung 
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern 
fallen, auch lackiert, poliert. 
A, D 
877 a. 
Grobe Waren aus Kupfer, vor- und nachstehend nicht genannt, weder 
lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht unter Nrn. 874 a/b oder durch die Verbin 
dung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polster- 
federn aus Kupferdraht, unpoliert, unlackiert. 
A, D 
877 b. 
Grobe Waren aus gegossenem Messing (einschließlich der Haus- und 
Küchengeräte), vor- und nachstehend nicht genannt, weder lackiert 
noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, 
soweit sie nicht unter Nrn. 874 a/b oder durch die Verbindung mit 
anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polsterfedern aus 
Messingdraht, unpoliert, unlackiert. 
A, D 
l ) Auch Tantaldraht. Ausfuhr: 2 ) Auch alle Ü6rigen Druckplatten aus unedlen Metallen oder aus Legie 
rungen unedler Metalle (I. I. Bordernerkung).
	        
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