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8716.-8776.
138
Mi
Nr.
Warengattun g
Aus- u. Durchfuhr
verbote
') 871 b.
—: aus anderen Metallen oder aus Metallegierungen der Nrn. 869 c/f;
A u. D ausge-
Eisendraht, mit diesem Draht umsponnen, uniflochten oder um-
nomm. aus Kobalt
wickelt.
und Kobaltlegie
rungen.
872.
Zementierter Draht.
A, D
873.
Drahtlitzen und -seile, weder lackiert noch poliert, mit Aluminium über-
zogen oder vernickelt, gefärbt oder verniert.
A, D
874 a.
Walzen aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch solche aus Eisen mit
einer mehr als 5 Millimeter starken Haut aus Kupfer oder Kupfer
legierungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinstwaren oder
zum Druck, einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden
3 ) 874 b.
Maschinen und Maschinenteile, auch gestochen (graviert) oder geatzt.
A, D
Druckplatten aus Kupfer oder Kupferlegierungen, einschließlich der
A, D ausgenomm.
galvanoplastisch hergestellten (Galvanos), auch verstahlt, mit Blei
Galvanos (Bil-
oder dergleichen hintergossen oder in Verbindung mit Holz, Eisen,
Blei, Zink oder Zinn, auch gestochen (graviert) oder geätzt.
derklischces)
875.
Metalltuch aller Art für gewerbliche Zwecke, insbesondere für die Her
stellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht,
auch mit Gespinsteinlagen; Vordruckwalzen (Egoutteure), glatt oder
gerippt, mit oder ohne Wasserzeichen.
A, D
87«.
Haus- und Küchengeräte aus Kupfer, nicht vernickelt, auch in Verbindung
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern
fallen, auch lackiert, poliert.
A, D
877 a.
Grobe Waren aus Kupfer, vor- und nachstehend nicht genannt, weder
lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht unter Nrn. 874 a/b oder durch die Verbin
dung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polster-
federn aus Kupferdraht, unpoliert, unlackiert.
A, D
877 b.
Grobe Waren aus gegossenem Messing (einschließlich der Haus- und
Küchengeräte), vor- und nachstehend nicht genannt, weder lackiert
noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht unter Nrn. 874 a/b oder durch die Verbindung mit
anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polsterfedern aus
Messingdraht, unpoliert, unlackiert.
A, D
l ) Auch Tantaldraht. Ausfuhr: 2 ) Auch alle Ü6rigen Druckplatten aus unedlen Metallen oder aus Legie
rungen unedler Metalle (I. I. Bordernerkung).