Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

139

877  c.-880  b.

Nr.

Warengstttung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  877  c.

(877  c/d)  Grobe  Röhren,  einschließlich  der  Muffen-  und  Flanschenröhren ­
  sowie  Röhrenverbindungs-  und  Röhrenformstücke,  gegossen,
gelötet,  gewalzt,  gezogen,  gepreßt,  gefalzt,  genietet  oder  geschweißt,
auch  gebogen,  weder  lackiert  noch  poliert  oder  vernickelt,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen:
aus  Kupfer.

A,  D

2 )  877  d.

aus  Messing.

A,  D

3 )  878  st.

Andere  als  grobe  Kupferwaren,  vor-  und  nachstehend  nicht  genannt;
alle  lackierten  oder  polierten  Kupferwaren  (mit  Ausnahme  der  Hausund ­
  Küchengeräte);  Waren  aus  Kupferdraht,  soweit  sie  nicht  anderweitig ­
  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen;  Blattkupfer.

A,  D

*)  8781*.

Andere  als  grobe  Waren  aus  gegossenem  Messing,  vor-  und  nachstehend
nicht  genannt;  alle  lackierten  oder  polierten  Waren  aus  gegossenem
Messing  (auch  Haus-  und  Küchengeräte);  Waren  aus  Messingblech
(mit  Ausnahme  der  Röhren);  Waren  aus  Messingdraht,  soweit  sie
nicht  anderweitig  genannt  sind  oder  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen;  Waren  aus  Tombak; ­
  Blattmessing  und  -metall  aus  Tombak.

A,  D

878  c.

Artilleriezündungen,  Zündhütchen,  ungefüllte,  Patronenhülsen  aus
Kupfer  oder  Messing.

A,  D

a ' 4 )  879.

Kupfer-,  Tombak-  und  Messingwaren,  verniert,  gefärbt,  mit  Aluminium

'

überzogen  oder  vernickelt,  soweit  sie  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten
Schmuckgegenständen  usw.  der  Nummer  887  a  gehören  oder  durch
die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fallen.

A,  D

880  o.

Waren  aus  anderen  Kupferlegierungen  als  Messing  und  Tombak,  soweit
sie  nicht  zu  den  fein  gearbeiteten  Schmuckgegenständen  usw.  der
Nr.  887  a  gehören  oder  durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen
unter  andere  Nummern  fallen:  feine,  insbesondere  alle  polierten,
vernickelten,  gefärbten,  lackierten  oder  vernierten  Waren.

A,  D

88«  b.

—:  andere  als  feine  Waren,  weder  poliert  noch  vernickelt,  gefärbt,  lackiert
oder  verniert;  Blattmetall.

A,  D

Ausfuhr:  l )  Kupferröhren  aller  Art,  2 )  Messingröhren  aller  Art,  3 )  Kupferröhren  877  c,  4 )  Meffingröhren
“<7  d.
            
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