Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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877 c.-880 b. 
Nr. 
Warengstttung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
') 877 c. 
(877 c/d) Grobe Röhren, einschließlich der Muffen- und Flanschen 
röhren sowie Röhrenverbindungs- und Röhrenformstücke, gegossen, 
gelötet, gewalzt, gezogen, gepreßt, gefalzt, genietet oder geschweißt, 
auch gebogen, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in 
Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter 
andere Nummern fallen: 
aus Kupfer. 
A, D 
2 ) 877 d. 
aus Messing. 
A, D 
3 ) 878 st. 
Andere als grobe Kupferwaren, vor- und nachstehend nicht genannt; 
alle lackierten oder polierten Kupferwaren (mit Ausnahme der Haus 
und Küchengeräte); Waren aus Kupferdraht, soweit sie nicht ander 
weitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen 
unter andere Nummern fallen; Blattkupfer. 
A, D 
*) 8781*. 
Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor- und nachstehend 
nicht genannt; alle lackierten oder polierten Waren aus gegossenem 
Messing (auch Haus- und Küchengeräte); Waren aus Messingblech 
(mit Ausnahme der Röhren); Waren aus Messingdraht, soweit sie 
nicht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit 
anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Waren aus Tom 
bak; Blattmessing und -metall aus Tombak. 
A, D 
878 c. 
Artilleriezündungen, Zündhütchen, ungefüllte, Patronenhülsen aus 
Kupfer oder Messing. 
A, D 
a ' 4 ) 879. 
Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verniert, gefärbt, mit Aluminium 
' 
überzogen oder vernickelt, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten 
Schmuckgegenständen usw. der Nummer 887 a gehören oder durch 
die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen. 
A, D 
880 o. 
Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, soweit 
sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. der 
Nr. 887 a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen 
unter andere Nummern fallen: feine, insbesondere alle polierten, 
vernickelten, gefärbten, lackierten oder vernierten Waren. 
A, D 
88« b. 
—: andere als feine Waren, weder poliert noch vernickelt, gefärbt, lackiert 
oder verniert; Blattmetall. 
A, D 
Ausfuhr: l ) Kupferröhren aller Art, 2 ) Messingröhren aller Art, 3 ) Kupferröhren 877 c, 4 ) Meffingröhren 
“<7 d.
	        
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