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877 c.-880 b.
Nr.
Warengstttung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
') 877 c.
(877 c/d) Grobe Röhren, einschließlich der Muffen- und Flanschen
röhren sowie Röhrenverbindungs- und Röhrenformstücke, gegossen,
gelötet, gewalzt, gezogen, gepreßt, gefalzt, genietet oder geschweißt,
auch gebogen, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in
Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter
andere Nummern fallen:
aus Kupfer.
A, D
2 ) 877 d.
aus Messing.
A, D
3 ) 878 st.
Andere als grobe Kupferwaren, vor- und nachstehend nicht genannt;
alle lackierten oder polierten Kupferwaren (mit Ausnahme der Haus
und Küchengeräte); Waren aus Kupferdraht, soweit sie nicht ander
weitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen
unter andere Nummern fallen; Blattkupfer.
A, D
*) 8781*.
Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor- und nachstehend
nicht genannt; alle lackierten oder polierten Waren aus gegossenem
Messing (auch Haus- und Küchengeräte); Waren aus Messingblech
(mit Ausnahme der Röhren); Waren aus Messingdraht, soweit sie
nicht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit
anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Waren aus Tom
bak; Blattmessing und -metall aus Tombak.
A, D
878 c.
Artilleriezündungen, Zündhütchen, ungefüllte, Patronenhülsen aus
Kupfer oder Messing.
A, D
a ' 4 ) 879.
Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verniert, gefärbt, mit Aluminium
'
überzogen oder vernickelt, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten
Schmuckgegenständen usw. der Nummer 887 a gehören oder durch
die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
A, D
880 o.
Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, soweit
sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. der
Nr. 887 a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen
unter andere Nummern fallen: feine, insbesondere alle polierten,
vernickelten, gefärbten, lackierten oder vernierten Waren.
A, D
88« b.
—: andere als feine Waren, weder poliert noch vernickelt, gefärbt, lackiert
oder verniert; Blattmetall.
A, D
Ausfuhr: l ) Kupferröhren aller Art, 2 ) Messingröhren aller Art, 3 ) Kupferröhren 877 c, 4 ) Meffingröhren
“<7 d.