899 g.—902 c.
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Nr.
Warengattun
Aus-u. Durchfuhr
verbote
') Ausfuhr auch Schaft- und Jacquardvorrichtungcu. 2 ) Namentliche Bezeichnung. 3 ) Für die Ausfuhr.
899 g.
899 h.
Maschinen zum Zwirnen, Haspeln, Spulen, Wickeln der Garne und
Zwirne.
Maschinen zur Vorbereitung der Gespinste für die Weberei.
>) 900.
Webstühle (auch Schaft- und Jacquardvorrichtungen hierfür, vertragsmäßig).
901a.
901 b.
901 c.
Gardinen-, Spitzen- und Tüllmaschinen.
Wirkmaschinen.
Stickmaschinen (ausgenommen Kurbelstickmaschinen).
-) 902 a.
902 b.
-) 902 c.
Zurichte- (Appretur-) Maschinen (Maschinen für die Veredelung von
Gespinsten und Gespinstwaren), soweit sie nicht unter Nr. 874 a
fallen.
Maschinen für Wäscherei und chemische Reinigung.
Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu Maschinen der Nrn. 898,
899 a/h, 900, 901 a/c, 902 a/b, allein ausgehend und anderen Nummern
nicht ausdrücklich zugewiesen.
Vorbereitung des
Spinnens u. für
die Spinnerei von
Papiergarnen.
A,D
Au. D; ausgenom.
die ungebrauchten
Maschinen (jedoch
unt Ausschluß der
Maschinen z. Vorbereitung
der Papiergarne
ür die
Weberei).
Au. O: ausgenom.
ungebraucht.Webstühle,
a. Schaftund
Jacquardvorrichtungen
hierfür
(Bandwebstühle
fallen jedoch unter
das Verbor).
Au. D; ausgenom.
ungebrauchte Maschinen.
A, D
Au. D; ausgenom.
ungebrauchte Maschinen.
A, D
A, D
A«. I) v. Sendungen
im Gewicht
über 25 kg von
Teilen der dem
Aus- und Durchfuhrverbot
unterliegenden
Maschinen
der betreffenden
Nummern.