260 V. Die Motive der Zunftbildung im deutschen Mittelalter.
freier Mann, da seine Pflichten gegenüber seinem Herrn begrenzt
waren und er nur mit einem Teil seiner Persönlichteit dem
Herrschaftsbereich angehörte. Der Umstand, daß das Hosrecht
nur einen Teil der Person des Unfreien erfaßte!), daß der Un-
freie in weitem Umfang wirtlschastliche Freiheit, Produktions-
freiheit besaß, ist von großer Bedeutung für die Handwerts
geschichte wie die Gestaltung der mittelalterlichen Arbeitsver-
fassung überhaupt. Auf jene Weise werden große Mengen der
Tuche hergestellt worden sein, die uns vor dem Aufkommen
der Städte im Warenaustausch begegnen. Meistens blieb die
Weberei auf dem Land landwirtschaftlicher Nebenberuf. In
einigen Gegenden wurde sie aber auch zum Hauptberuf.
Wohl hat in den früheren Jahrhunderten der grundherr-
schastliche Haushalt eine gewisse Autarkie in gewerblicher Hin-
sicht besessen; die Grundherren haben ferner auch Unfreie
als gewerbliche Arbeiter beschäftigt und von abhängigen Bauern
(wie eben angedeutet) gewerbliche Produkte als Abgaben erhalten;
wobei diese jsich den Rohstoff teils sselbst beschafsten, teils von
jenen erhielten. Allein der gewerbliche Betrieb der Fronhöfe
war doch erstens nur von bescheidenem Umfang, steigerte sich
selten so, daß die gewerblichen Arbeiter in besondern Verbänden
zusammengefaßt werden mußten?). Zweitens diente er bloß
dem eigenen Bedarf der Grundherrschaft, arbeitete nicht oder
nur ausnahmsweise für den Markt; ja, er deckte nicht einmal
den eigenen Bedarf vollständig. Die Autarkie der Grundherr-
schaft war begrenzt und setzte neben dem abhängigen Hand-
werk ein für den freien Verkehr arbeitendes voraus). Erst in
1) Vgl. oben S. 54; Jahrbuch für Gesetzgebung 1919, S. 818 ff.;
Köhne, Ztschr. f. Sozialwissenschafta N. F. Bd. 8, S. 339.
2) Ich habe auf die geringe Ausdehnung des grundherrlichen
Gewerbes in der Ztschr. f. Soz. u. W. G. Bd. 5 (1897), S. 124ff.
hingewiesen. Vgl. auch Kiener, Verfassungsgeschichte der Provence
S. 30. Ein besonderes Verdienst der Schrift von Keutgen, Ämter
und Zünfte (1903) ist es, dies Verhältnis weiter geklärt zu haben.
3) Der Anarchist Fürst Krapotkin schildert in seinen Memoiren I,
S. 35 ff., wie der große russische Grundherr den größten Wert darauf
legte – es war Sathe des Ehrgeizes für ihn , alles, was für den