Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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wiesenen  Warengruppen  entgegen,  prüfen  sie  und  unterbreiten  sie  mit  dem  von  ihnen  festgestellten  Ergebnis ­
  dem  Reichskommissar,  der  sodann  die  Antrage  genehmigt  oder  ablehnt.  Vermöge  ihrer  Sachkenntnis
gewährleisten  die  Vertrauensmänner  eine  gründliche  und  zugleich  objektive  Beurteilung  der  beantragten
Ausfuhrware.  Ihre  Mitwirkung  dient  sowohl  dem  Interesse  des  Reiches  als  auch  dem  der  beteiligten
Kreise  des  Handels  lind  der  Industrie.  Zudem  soll  durch  sie  eine  schnellere  Erledigung  ermöglicht  werden.
Soweit  die  Zentralstellen  für  die  Vorprüfung  zuständig  sind,  müssen  die  Anträge  den  Zentralstellen
auf  den  zumeist  von  ihnen  besonders  herausgegebenen  Formularen  eingereicht  werden  *).  Über  die  den
Zentralstellen  zu  erbringenden  besonderen  Nachweise,  über  die  von  ihnen  zu  erhebenden  Gebühren  für
die  Formulare  und  die  Prüfung  der  Anträge  geben  Merkblätter  Auskunft,  die  von  den  Zentralstellen
ebenfalls  zu  beziehen  sind.  Ein  näheres  Eingehen  auf  diese  verschiedenen  Merkblätter  dürfte  sich  bei  der
großen  Zahl  der  Zentralstellen  an  dieser  Stelle  erübrigen.  Anträge,  die  an  den  Reichskommissar  direkt
gesandt  werden,  zu  deren  Prüfung  jedoch  eine  Zentralstelle  zuständig  ist,  werden  von  dem  Reichskommissar
den  Zentralstellen  zunächst  überwiesen,  so  daß  eine  vom  Antragsteller  durch  direkte  Überweisung  des
Antrages  an  den  Reichskommissar  unter  Umgehung  der  Zentralstelle  vielleicht  beabsichtigte  schnellere
Erledigung  nur  eine  Verzögerung  bewirkt.
Im  folgenden  sind  die  einzelnen  Zentralstellen  aufgezählt,  sowie  die  Waren  genannt,  für  die  die
betreffende  Zentralstelle  zuständig  ist.

1.  Chemische  Produkte.
Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  in
der  chem.  Industrie.

Berlin  W.  10,  Sigismundstraße ­
  3,
Fernsprecher:  Lützow  1040
bis  1042
Telegrammadr.:  Alchimie,
Vordrucke  zu  beziehen  bei
der  Buchdrucker-i  Hermann ­
  Bode,  Berlin  SW,
Wilhelmstr.  42.

Chemische  Erzeugnisse  aller  Art  (auch  chem.
Nährmittel);  Drogen  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse ­
  aller  Art;  Farbhölzer;  Farberden;
Farbstoffe;  Farben;  Fette  u.  Ole,  tierische,
pflanzliche  u.  mineralische;  Fettsäuren;
Gerbrinden;  Gerbholz;  Gummen  u.  Harze;
Knochenkohle  u.  Knochenasche;  Lichte;mineneralische
  u.  fossile  Rohstoffe;  Mineralöle,
Paraffin  u.  ähnliche  Kerzenstoffe,  Seifen,
Wachs  u.  Wachswaren;  Waren  unter  Verwendung ­
  von  Fett,  Ol  oder  Wachs  hergestellt; ­
  Gips.

2.  Elektrotechnische  Erzeugnisse. ­

Zentralstelle  für  Ausfuhrbewilligungen ­
  in  der
Elektrotechnik.

Berlin  SW  11,  Königgrätzerstr.
  106.
Fernspr.  Kurfürst  9306,
9320.

Alle  elektrotechnischen  Erzeugnisse,  ausgenommen: ­

1.  Anträge  für  Glimmer,  Mikanit  u.  Waren
daraus,  Wachstuch,  Olleinen  u.  Ölpapier
für  elektromedizinische  Apparate  nebst  Zubehör ­
  zu  richten  an  den  Reichskommissar
direkt.

3 )  Soweit  keine  besonderen  Formulare  von  der  Zentralstelle  herausgegeben  sind,  vielmehr  die  bei  den  Handels-Hmmern
  erhältlichen  Vordrucke  benutzt  werden  können,  ist  dies  ausdrücklich  "bei  Nennung  der  Zentralstelle  in  der  Aufzählung ­
  hervorgehoben  worden.  Ebenfalls  ist  die  Firma  ausdrücklich  genannt,  bei  der  die  Formulare  zu  beziehen  sind,
wsern  sich  die  Zentralstelle  nicht  mit  der  Versendung  befaßt.
            
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