Object: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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wiesenen Warengruppen entgegen, prüfen sie und unterbreiten sie mit dem von ihnen festgestellten Er 
gebnis dem Reichskommissar, der sodann die Antrage genehmigt oder ablehnt. Vermöge ihrer Sachkenntnis 
gewährleisten die Vertrauensmänner eine gründliche und zugleich objektive Beurteilung der beantragten 
Ausfuhrware. Ihre Mitwirkung dient sowohl dem Interesse des Reiches als auch dem der beteiligten 
Kreise des Handels lind der Industrie. Zudem soll durch sie eine schnellere Erledigung ermöglicht werden. 
Soweit die Zentralstellen für die Vorprüfung zuständig sind, müssen die Anträge den Zentralstellen 
auf den zumeist von ihnen besonders herausgegebenen Formularen eingereicht werden *). Über die den 
Zentralstellen zu erbringenden besonderen Nachweise, über die von ihnen zu erhebenden Gebühren für 
die Formulare und die Prüfung der Anträge geben Merkblätter Auskunft, die von den Zentralstellen 
ebenfalls zu beziehen sind. Ein näheres Eingehen auf diese verschiedenen Merkblätter dürfte sich bei der 
großen Zahl der Zentralstellen an dieser Stelle erübrigen. Anträge, die an den Reichskommissar direkt 
gesandt werden, zu deren Prüfung jedoch eine Zentralstelle zuständig ist, werden von dem Reichskommissar 
den Zentralstellen zunächst überwiesen, so daß eine vom Antragsteller durch direkte Überweisung des 
Antrages an den Reichskommissar unter Umgehung der Zentralstelle vielleicht beabsichtigte schnellere 
Erledigung nur eine Verzögerung bewirkt. 
Im folgenden sind die einzelnen Zentralstellen aufgezählt, sowie die Waren genannt, für die die 
betreffende Zentralstelle zuständig ist. 
1. Chemische Produkte. 
Zentralstelle für Aus 
fuhrbewilligungen in 
der chem. Industrie. 
Berlin W. 10, Sigismund 
straße 3, 
Fernsprecher: Lützow 1040 
bis 1042 
Telegrammadr.: Alchimie, 
Vordrucke zu beziehen bei 
der Buchdrucker-i Her 
mann Bode, Berlin SW, 
Wilhelmstr. 42. 
Chemische Erzeugnisse aller Art (auch chem. 
Nährmittel); Drogen u. pharmazeutische Er 
zeugnisse aller Art; Farbhölzer; Farberden; 
Farbstoffe; Farben; Fette u. Ole, tierische, 
pflanzliche u. mineralische; Fettsäuren; 
Gerbrinden; Gerbholz; Gummen u. Harze; 
Knochenkohle u. Knochenasche; Lichte;mine- 
neralische u. fossile Rohstoffe; Mineralöle, 
Paraffin u. ähnliche Kerzenstoffe, Seifen, 
Wachs u. Wachswaren; Waren unter Ver 
wendung von Fett, Ol oder Wachs her 
gestellt; Gips. 
2. Elektrotechnische Er 
zeugnisse. 
Zentralstelle für Aus 
fuhrbewilligungen in der 
Elektrotechnik. 
Berlin SW 11, König- 
grätzerstr. 106. 
Fernspr. Kurfürst 9306, 
9320. 
Alle elektrotechnischen Erzeugnisse, ausge 
nommen: 
1. Anträge für Glimmer, Mikanit u. Waren 
daraus, Wachstuch, Olleinen u. Ölpapier 
für elektromedizinische Apparate nebst Zu 
behör zu richten an den Reichskommissar 
direkt. 
3 ) Soweit keine besonderen Formulare von der Zentralstelle herausgegeben sind, vielmehr die bei den Handels- 
Hmmern erhältlichen Vordrucke benutzt werden können, ist dies ausdrücklich "bei Nennung der Zentralstelle in der Auf 
zählung hervorgehoben worden. Ebenfalls ist die Firma ausdrücklich genannt, bei der die Formulare zu beziehen sind, 
wsern sich die Zentralstelle nicht mit der Versendung befaßt.
	        
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