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wiesenen Warengruppen entgegen, prüfen sie und unterbreiten sie mit dem von ihnen festgestellten Ergebnis
dem Reichskommissar, der sodann die Antrage genehmigt oder ablehnt. Vermöge ihrer Sachkenntnis
gewährleisten die Vertrauensmänner eine gründliche und zugleich objektive Beurteilung der beantragten
Ausfuhrware. Ihre Mitwirkung dient sowohl dem Interesse des Reiches als auch dem der beteiligten
Kreise des Handels lind der Industrie. Zudem soll durch sie eine schnellere Erledigung ermöglicht werden.
Soweit die Zentralstellen für die Vorprüfung zuständig sind, müssen die Anträge den Zentralstellen
auf den zumeist von ihnen besonders herausgegebenen Formularen eingereicht werden *). Über die den
Zentralstellen zu erbringenden besonderen Nachweise, über die von ihnen zu erhebenden Gebühren für
die Formulare und die Prüfung der Anträge geben Merkblätter Auskunft, die von den Zentralstellen
ebenfalls zu beziehen sind. Ein näheres Eingehen auf diese verschiedenen Merkblätter dürfte sich bei der
großen Zahl der Zentralstellen an dieser Stelle erübrigen. Anträge, die an den Reichskommissar direkt
gesandt werden, zu deren Prüfung jedoch eine Zentralstelle zuständig ist, werden von dem Reichskommissar
den Zentralstellen zunächst überwiesen, so daß eine vom Antragsteller durch direkte Überweisung des
Antrages an den Reichskommissar unter Umgehung der Zentralstelle vielleicht beabsichtigte schnellere
Erledigung nur eine Verzögerung bewirkt.
Im folgenden sind die einzelnen Zentralstellen aufgezählt, sowie die Waren genannt, für die die
betreffende Zentralstelle zuständig ist.
1. Chemische Produkte.
Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen
in
der chem. Industrie.
Berlin W. 10, Sigismundstraße
3,
Fernsprecher: Lützow 1040
bis 1042
Telegrammadr.: Alchimie,
Vordrucke zu beziehen bei
der Buchdrucker-i Hermann
Bode, Berlin SW,
Wilhelmstr. 42.
Chemische Erzeugnisse aller Art (auch chem.
Nährmittel); Drogen u. pharmazeutische Erzeugnisse
aller Art; Farbhölzer; Farberden;
Farbstoffe; Farben; Fette u. Ole, tierische,
pflanzliche u. mineralische; Fettsäuren;
Gerbrinden; Gerbholz; Gummen u. Harze;
Knochenkohle u. Knochenasche; Lichte;mineneralische
u. fossile Rohstoffe; Mineralöle,
Paraffin u. ähnliche Kerzenstoffe, Seifen,
Wachs u. Wachswaren; Waren unter Verwendung
von Fett, Ol oder Wachs hergestellt;
Gips.
2. Elektrotechnische Erzeugnisse.
Zentralstelle für Ausfuhrbewilligungen
in der
Elektrotechnik.
Berlin SW 11, Königgrätzerstr.
106.
Fernspr. Kurfürst 9306,
9320.
Alle elektrotechnischen Erzeugnisse, ausgenommen:
1. Anträge für Glimmer, Mikanit u. Waren
daraus, Wachstuch, Olleinen u. Ölpapier
für elektromedizinische Apparate nebst Zubehör
zu richten an den Reichskommissar
direkt.
3 ) Soweit keine besonderen Formulare von der Zentralstelle herausgegeben sind, vielmehr die bei den Handels-Hmmern
erhältlichen Vordrucke benutzt werden können, ist dies ausdrücklich "bei Nennung der Zentralstelle in der Aufzählung
hervorgehoben worden. Ebenfalls ist die Firma ausdrücklich genannt, bei der die Formulare zu beziehen sind,
wsern sich die Zentralstelle nicht mit der Versendung befaßt.