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a) Das Einfuhrverbot von Erzeugnissen feindlicher Lander.
Auf Grund der Verordnung vom 11. Februar 1915 ist die Einfuhr folgender Boden- und Gewerbs-
erzeugnisse von Frankreich und Großbritannien sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder
über die Grenzen des Deutschen Reiches verboten: Nummern des Zolltarifs von 1902
<Dle Nummern de-Statistischen Verzeichnisses
sind die gleichen!.
Champignons, getrocknet, gedarrt, gebacken, in Salzlake eingelegt oder sonst einfach zubereitet
Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde- oder Iierzwecken, frisch (Schnittblumen)
Hummer in lilftdicht verschlossenen Behältnissen 123 und
Wein von Trauben in Fässern oder Kesselwagen
Schaumwein
Riech- und Schönheitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel) 355 bis
Waren, ganz oder teilweise aus Seide (Rohseide, künstlicher Seide, Florettseide) ... 402 bis
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art aus Baumwollengespinsten
Spitzenstoffe und Spitzeis aller Art aus Gespinsten von anderen pflanzlichen Spinnstoffen als
Baumwolle
Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Seide (Rohseide, künstlicher Seide,
Florettseide)
Frauenhüte 534, 535, 536, 539, 541 und
Zigarettenpapier und Zigarettenblättchen 220, 655 bis 657, 664 und
Zigarettenhülsen aus Papier oder Pappe 220, 670 und
Films, unbelichtet oder belichtet, cmg Zellhorn oder ähnlichen Stoffen .
Schreibfedern aus Stahl
Tressenwaren: aus unechtem Gold- oder unechtem Silbergespinst
aus anderem Metallgespinst
Trockenplatten für photographische Zwecke aus Glas
35
41
219
180
181
358
412
464
501
517
542
670
672
640
840
883
888
749
b) Das Einfuhrverbot von entbehrlichen Gegenständen.
Auf Grund der Verordnung vom 25. Februar 1916 ist die Einfuhr von folgenden entbehrlichen
Gegenständen über die Grenzen des Deutschen Reiches bis auf weiteres verboten.
Lebende Pflanzen, Erzeugnisse der Ziergärtnerei der Tarifnummern 38, 39, 41—44
Mandarinen 51
Traubenrosinen 53
Ananas 55, 219
Ingwer, Vanille 67
Kaviar und andere Waren der Tarifnummer 118
Austern 119, 124, 219
Hummern und Langusten 123, 124, 219
Schmuckfedern 148, 531
Vogelbälge und deren Teile 149, 531, 563, 566