Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

—:  Waren,  ganz  oder  teilweise
aus  schwarzem  Bernsteine  (Jet)
oder  Nachahmungen  davon,  soweit ­
  sie  nicht  durch  die  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen  unter
andere  Nummern  fallen  -  -  -
Bernsteinabfälle  (als  Schnitzstoff
nicht  mehr  verwendbare  Stückchen
von  Bernstein)
Bernsteinmasse  (Preßbernstein,  Ambroid),
  unbearbeitet
Bernstein  öl  (ein  flüchtiges  Dl)
Bernsteinpulver  (ein  Räucherpulver)
Bernsteinsaure
Bernsteinstaub
Bernsteinwaren  (Waren  ganz  oder
teilweise  aus  Bernstein,  natürlichem ­
  oder  künstlichem),  soweit
sie  nicht  durch  die  Verbindung  mit
anderen  Stoffen  unter  andere
Nummern  fallen:
in  Verbindung  mit  Meerschaum
oder  Nachahmungen  davon  .
andere
Waren  aus  schwarzem  Bernsteine
(Jet)  oder  Nachahmungen  davon ­
  s.  Bernstein.
Besatzartikel,  hergestellt:
durch  Aufnähen  oder  Aufreihen
von  Perlen  aus  Glas  (soweit  die
Perlen  nicht  als  Nachahmungen
echter  Perlen  anzusehen  sind)
oder  aus  Porzellan  sowie  von
Glasflüssen,  Glassteinen,  Glaskorallen ­
  oder  dergleichen  auf  Gespinstfäden, ­
  Schnüre  oder  Draht
durch  Aufreihen  von  Perlen  oder
dergleichen  auf  Gespinstfäden,
Schnüre  oder  Draht,  wenn  die
Perlen  usw.  bestehen:  aus  Holz
—:  aus  anderen  pflanzlichen
Schnitzstoffen  als  Holz  und  Kork

(mit  Ausnahme  derjenigen  aus
Aellhorn  oder  ähnlichen  Formerstoffen) ­

—:  aus  Aellhorn  oder  ähnlichen
Formerstoffen
—:  aus  tierischen  Schnitzstoffen
(ausgenommen  echte  Perlen,
rote  Korallen,  Elfenbein,  Perlmutter ­
  und  Schildpatt  sowie
Nachahmungen  davon),  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  .  -
durch  Aufreihen  von  Gelatineflittern ­
  auf  Gespinstfäden  -  •
Besätze:
aus  Gespinsten  wie  Bänder,  Posamentierwaren ­
  sowie  Kleider  usw.
aus  Gespinstwaren,
aus  Metallgespinsten  wie  Tressenwaren. ­

aus  Pelzwerk,  auch  geschnittene
Pelzstreifen  zu  Besätzen:  nicht
überzogen,  nicht  gefüttert  .  .
—:  überzogen  oder  gefüttert  .
Federbesätze
Beschläge:
Reit-  u.  Fahrgeschirrbeschläge  wie
Reit-  und  Fahrgeschirrteile,
andere  Beschläge:
aus  schmiedbarem  Eisen:
Eisenbahnwagenbeschläge  .  .
Bau-  u.  Möbelbeschläge.  .  .
andere:  roh
—:  bearbeitet
aus  Kupfer,  Messing  oder  Tombak: ­
  grobe  (z.  B.  Wagen-,  Tür-,
Fenster-,  Truhenbeschläge),  weder ­
  lackiert  noch  poliert:
aus  Kupfer
aus  gegossenen:  Messing  .  -

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

711  |  3 )  710

242  b
242  b
353  c
358
l )  317  s
242  b

709
3 )  712

761

634

StatistischeNr.
Einfuhr  Ausfuhr

645  |  646  b
640  b

614
376

H  564
»)  565
r)565

821a
832
798  d
-)  799  f

877  a
877  b

i)  Namentliche  Bezeichnung.
')  Ausfuhr  Rosenkränze  885  b.

i)  Einfuhr  Wertangabe.
3 )  Namentliche  Bezeichnung.
            
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