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anderen Stoffen, soweit sie nicht
dadurch unter andere Nummern
fallen: aus Speckstein
—: aus anderen Steinen - - -
Statuen (einschließlich der Büsten,
Reliefs freliefförmige Gegenstände,
Menschen oder Tiere darstellendj,
Tierfiguren) aus unedlen
Metallen, mindestens in
natürlicher Größe, sofern sie
Kunstgegenstände sind ....
Statuen, Büsten, Reliefs, Tierfiguren,
sofern sie keine Kunstgegenstände
sind:
aus Kunstguß, aus Eisen oder
Eisenlegierungen, nicht schmiedbar
Kunstschmiedearbeiten aus Eisen
andere, aus Eisen
—: aus anderen unedlen Metallen
oder Legierungen unedler Metalle,
wie Waren aus den zur
Herstellung verwendeten Metallen.
aus Gips wie Gipswaren.
Bauzierate aus Ton oder toniger
Masse, einschließlich derjenigen
aus Terracotta, unglasiert oder
glasiert, auch mehrfarbig oder bemalt,
ohne Verbindung mit anderen
Stoffen
Figuren aus Steingut, feinem
Steinzeuge, feinem Tonzeuge,
mehrfarbig, auch mit Lüster- oder
mit Metallüberzug, ohne Verbindung
mit anderen Stoffen.
Figuren aus Porzellan:
weiß
farbig, auch mit Lüster- oder
Metallüberzug: weiß und farbig,
in Verbindung mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unterandere
Nummern fallen . . .
Figuren aus Wachs oder Ceresin,
auch in Verbindung mit anderen!
Statistische Nr.
Einfuhr ^ Ausfuhr
692 b
692 c
891 ui
781
837
836 d
727
731a
733 b
Stoffen, soweit sie nicht dadurch
unter andere Nummern fallen
Bauzierate und Figuren aus
Zement oder mit Zement überzogenen
Steinen, auch in Verbindung
mit anderen Stoffen,
soweit sie nicht dadurch unter
andere Nummern fallen . -
Bindfaden, auch mit Einlagen von
Draht aus unedlen Metallen oder
Legierungen unedler Metalle:
aus Baumwollgespinsten:
im Durchmesser von mehr als
1 mm, auch in Aufmachungen
für den Einzelverkauf - - .
im Durchmesser von 1mm oder
darunter, nach seiner Beschaffenheit
wie gezwirntes
Garn.
aus anderen pflanzl. Spinnstoffen:
im Durchmesser von 1 mm
oder darunter (Spagat) .
andere
Blätter zur» Genuß (einschließlich
der zum Würzen von Nahrungsund
Genußmitteln dienenden),
anderweit nicht genannt:
frisch
getrocknet oder gedarrt: Lorbeerblätter,
Majoran, Salbeiblätter,
Waldmeister und sonstige zum
Würzen von Nahrungs- und
Genußmitteln dienende Blätter
—: andere) aller Art, zerkleinert,
geschält, gepreßt, gebacken oder
sonst einfach zubereitet, mit Ausnahme
der getrockneten und der
gedarrten
733 d
Blätter zum Gewerbegebrauche:
Palmblätter (einschließlich der
Palmwedel) s. diese.
Cycaswedel
andere: zu Binde- oder Zierzwecken,
frisch
Statistische Nr.
Einfuhr j Ausfuhr
253sl
698
466
477 c
484 | 477 c
33 r
34
37
43
42