Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

220

anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen:  aus  Speckstein
—:  aus  anderen  Steinen  -  -  -
Statuen  (einschließlich  der  Büsten,
Reliefs  freliefförmige  Gegenstände, ­
  Menschen  oder  Tiere  darstellendj,
  Tierfiguren)  aus  unedlen ­
  Metallen,  mindestens  in
natürlicher  Größe,  sofern  sie
Kunstgegenstände  sind  ....
Statuen,  Büsten,  Reliefs,  Tierfiguren, ­
  sofern  sie  keine  Kunstgegenstände ­
  sind:
aus  Kunstguß,  aus  Eisen  oder
Eisenlegierungen,  nicht  schmiedbar ­

Kunstschmiedearbeiten  aus  Eisen
andere,  aus  Eisen
—:  aus  anderen  unedlen  Metallen
oder  Legierungen  unedler  Metalle, ­
  wie  Waren  aus  den  zur
Herstellung  verwendeten  Metallen. ­

aus  Gips  wie  Gipswaren.
Bauzierate  aus  Ton  oder  toniger
Masse,  einschließlich  derjenigen
aus  Terracotta,  unglasiert  oder
glasiert,  auch  mehrfarbig  oder  bemalt, ­
  ohne  Verbindung  mit  anderen ­
  Stoffen
Figuren  aus  Steingut,  feinem
Steinzeuge,  feinem  Tonzeuge,
mehrfarbig,  auch  mit  Lüster-  oder
mit  Metallüberzug,  ohne  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen.
Figuren  aus  Porzellan:
weiß
farbig,  auch  mit  Lüster-  oder
Metallüberzug:  weiß  und  farbig,
in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen, ­
  soweit  sie  nicht  dadurch  unterandere
  Nummern  fallen  .  .  .
Figuren  aus  Wachs  oder  Ceresin,
auch  in  Verbindung  mit  anderen!

Statistische  Nr.
Einfuhr  ^  Ausfuhr

692  b
692  c

891  ui

781
837
836  d

727

731a

733  b

Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen
Bauzierate  und  Figuren  aus
Zement  oder  mit  Zement  überzogenen ­
  Steinen,  auch  in  Verbindung ­
  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .  -
Bindfaden,  auch  mit  Einlagen  von
Draht  aus  unedlen  Metallen  oder
Legierungen  unedler  Metalle:
aus  Baumwollgespinsten:
im  Durchmesser  von  mehr  als
1  mm,  auch  in  Aufmachungen
für  den  Einzelverkauf  -  -  .
im  Durchmesser  von  1mm  oder
darunter,  nach  seiner  Beschaffenheit ­
  wie  gezwirntes
Garn.
aus  anderen  pflanzl.  Spinnstoffen: ­

im  Durchmesser  von  1  mm
oder  darunter  (Spagat)  .
andere
Blätter  zur»  Genuß  (einschließlich
der  zum  Würzen  von  Nahrungsund ­
  Genußmitteln  dienenden),
anderweit  nicht  genannt:
frisch
getrocknet  oder  gedarrt:  Lorbeerblätter, ­
  Majoran,  Salbeiblätter,
Waldmeister  und  sonstige  zum
Würzen  von  Nahrungs-  und
Genußmitteln  dienende  Blätter
—:  andere)  aller  Art,  zerkleinert,
geschält,  gepreßt,  gebacken  oder
sonst  einfach  zubereitet,  mit  Ausnahme ­
  der  getrockneten  und  der
gedarrten

733  d

Blätter  zum  Gewerbegebrauche:
Palmblätter  (einschließlich  der
Palmwedel)  s.  diese.
Cycaswedel
andere:  zu  Binde-  oder  Zierzwecken, ­
  frisch

Statistische  Nr.
Einfuhr  j  Ausfuhr

253sl

698

466

477  c
484  |  477  c

33  r

34

37

43
42
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.