Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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Etiketten: 
aus Gespinstwaren, mit Näharbeit 
oder in Verbindung mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht dadurch 
unter andere Nummern fallen, 
wie genabte Gegenstände aus 
Gespinstwaren, s. Kleider usw. 
aus Papier oder Pappe: 
zu Etiketten vorgerichtetes Pa 
pier (Pappe), ein- oder mehr 
farbig, auch mit Pressungen od. 
Rändern in Farben, Gold oder 
anderen Metallen: nicht ausge 
stanzt oder gummiert .... 
—: gummiert 
dergleichen Papier (Pappe), mit 
Handmalereien, Photographien 
oder in irgendeiner anderen 
Weise als durch Druck oder Pres 
sungen verziert, auch gum 
miert 
zum Gebrauche fertige Etiketten, 
auch mit Metallösen: . . . 
weder ausgestanzt noch in der 
bei Nr. 658 angegebenen 
Weise verziert: 
weder bedruckt noch farbig 
oder schwarzgerändert oder 
sonst auf eine Weise durch 
Druck oder durch Pressun 
gen verziert, nicht guni- 
miert: 
aus Buntpapier. . . . 
aus anderem Papiere . 
aus Pappe 
bedruckt oder mrbig oder 
schwarz gerändert oder 
sonst auf eine Weise durch 
Druck oder durch Pressun 
gen (auch solche in Farben 
oder in Gold oder anderen 
Metallen) verziert, ein- od. 
mehrfarbig: nicht ausge 
stanzt oder gummiert . 
—: gummiert 
Statistische Nr. 
Einfuhr! Ausfuhr 
657 b 
664 
658 
656 I 656 a 
655 i 
652 
ausgestanzt oder in irgend 
einer anderen Weise als 
durch Druck oder Pressun 
gen verziert, bedruckt oder 
nicht bedruckt, auch gum 
miert 
mit aufgeklebten Bildern 
zum Gebrauche fertige Etiketten 
in Verbindung mit anderen 
Stoffen (mit Ausnahme solcher 
mit Metallösen): 
in Verbindung mit Holz oder 
Eisen: 
ausgestanzt oder in irgend 
einer anderen Weise als 
durch Druck oder Pressun 
gen verziert: mit Papier 
der Nrn. 657 oder 658 ganz 
oder teilweise überzogen 
—: mit gestrichenem, auf 
gelegtem oder gavano- 
plastischem Metallüberzug 
oder mit Metalldruck oder 
fein bemalt 
weder ausgestanzt noch in 
der vorstehend angegebenen 
Weise verziert usw.. . . 
in Verbindung (auch ganz oder 
teilweise überzogen) mit Ge 
spinsten oder Gespinstwaren 
aller Art sowie mit den bei 
Papierwaren der Nr. 671 ge 
nannten Stoffen .... 
in Verbindung mit anderen als 
den vorgenannten Stoffen, 
soweit sie nicht dadurch unter 
andere Nummern fallen . 
aus verniertem Messingbleche - 
aus Pergament 
f- 
Farben und Farbstoffe: 
657 b nicht zubereitet, nicht in Auf- 
664 machungen für den Kleinverkauf: 
Statistische Nr. 
Einfuhr * Ausfuhr 
658 
670 a 
670 a 
670 b 
670 e 
671 
672 
879 
560 d j 560 g
	        
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