Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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StatistischeNr. 
Einfuhr | Ausfuhr 
Holzwolle, Palmblatt, See- 
gras, Schilf oder anderen 
pflanzlichen Flechtstoffen, auch 
gebleicht, gefärbt 
588 b 
Gitter: 
aus nicht schmiedbarem Eisengüsse, 
soweit sie nicht als Kunstguß oder 
anderer feiner Guß anzusehen 
sind: 
roh 
782 b 
bearbeitet 
i) 783 b 
aus schmiedbarem Eisen, soweit sie 
nicht als Kunstschmiedearbeiten 
anzusehen sind: 
roh 
798 d 
bearbeitet 
') 799 f 
aus Kunstguß oder anderem feinen 
Gusse aus Eisen: 
nicht schmiedbar 
781 
schmiedbar . 
836 d 
als Kunstschmiedearbeiten aus 
Eisen anzusehen 
837 
aus Kupfer, Messing od. Tonibak: 
grobe, weder lackiert noch poliert 
oder vernickelt: 
aus Kupfer 
877 a 
aus gegossenem Messing . . 
877 b 
verniert, gefärbt, mit Aluminium 
überzogen oder vernickelt . . 
879 
andere, lackiert, poliert: 
aus Kupfer- 
878 a 
aus Messing oder Tombak . 
878 b 
Glas und Glaswarcn: 
Glasmasse (auch Straß, ungeformt 
oder in Forni roher Kluinpen), 
Schmelzglasmasse (Emailmasse), 
Glasurmasse, ungefärbt oder ge- 
färbt) gemahlenes Glas (Glas- 
staub, -fand, -tau, Brillantstaub 
usw.) 
735 
rohe Stangen und Röhren aus 
naturfarbigem Glase .... 
736 a | 736 
Glasröhren und Glasstängelchen, 
0 Namentliche Bezeichnung. 
Statistische Nr. 
Einfuhr | Ausfuhr 
ohne Unterschied der Farbe, wie 
sie zur Perlenbereitung u. Kunst 
glasbläserei einschl. der Herstellg. 
von Kunstglas gebraucht werden 
optisches Glas: 
roh sowie roh vorgepreßt, ohne 
Unterschied der Farbe (auch zur 
Erprobung der Reinheit ange 
schliffen) 
geschliffen (Linsen für optische u. 
photographische Zwecke), auch 
gefärbt, jedoch ungefaßt . - - 
Rohglas in Kugeln oder Kugel 
kappen (Segmenten) zur Her 
stellung von Uhr- oder Brillen 
gläsern, auch zugeschnitten oder 
gefärbt 
Hohlglas, auch mit einer gering 
wertigen Beflechtung von Wei 
den, Bast, Binsen, Stroh oder 
Rohr oder mit Blattnietall, Zet 
teln oder dergleichen beklebt: 
weder gepreßt noch geschliffen, 
poliert, abgerieben, geschnit 
ten, geätzt oder gemustert: 
naturfarbig 
weiß (auch halbweiß) durch 
sichtig, auch niit einzelnen 
Ringen von massivem wei 
ßen (auch halbweißen) Glase 
gefärbt oder weiß undurch 
sichtig (Milch-, Alabaster- u. 
Beinglas usw.), auch mit ge 
färbten, oder mit weißem 
undurchsichtigen Glase über 
fangen 
bloß mit gepreßten Böden od. 
durch Schleifen, Pressen usw. 
gestalteten oder verzierten 
Stöpseln, auch gefärbt oder 
weiß undurchsichtig (Milch-, 
Alabaster- und Beinglas), 
736 b | 736 
752 
l ) 756 b 
753 
737 a 
737 b 
737 c 
0 Nur für die Einfuhr, Ausfuhr 
Linsen für optische Zwecke 757 c; 
für photographische Zwecke 757 d.
	        
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