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StatistischeNr.
Einfuhr | Ausfuhr
Holzwolle, Palmblatt, See-
gras, Schilf oder anderen
pflanzlichen Flechtstoffen, auch
gebleicht, gefärbt
588 b
Gitter:
aus nicht schmiedbarem Eisengüsse,
soweit sie nicht als Kunstguß oder
anderer feiner Guß anzusehen
sind:
roh
782 b
bearbeitet
i) 783 b
aus schmiedbarem Eisen, soweit sie
nicht als Kunstschmiedearbeiten
anzusehen sind:
roh
798 d
bearbeitet
') 799 f
aus Kunstguß oder anderem feinen
Gusse aus Eisen:
nicht schmiedbar
781
schmiedbar .
836 d
als Kunstschmiedearbeiten aus
Eisen anzusehen
837
aus Kupfer, Messing od. Tonibak:
grobe, weder lackiert noch poliert
oder vernickelt:
aus Kupfer
877 a
aus gegossenem Messing . .
877 b
verniert, gefärbt, mit Aluminium
überzogen oder vernickelt . .
879
andere, lackiert, poliert:
aus Kupfer-
878 a
aus Messing oder Tombak .
878 b
Glas und Glaswarcn:
Glasmasse (auch Straß, ungeformt
oder in Forni roher Kluinpen),
Schmelzglasmasse (Emailmasse),
Glasurmasse, ungefärbt oder ge-
färbt) gemahlenes Glas (Glas-
staub, -fand, -tau, Brillantstaub
usw.)
735
rohe Stangen und Röhren aus
naturfarbigem Glase ....
736 a | 736
Glasröhren und Glasstängelchen,
0 Namentliche Bezeichnung.
Statistische Nr.
Einfuhr | Ausfuhr
ohne Unterschied der Farbe, wie
sie zur Perlenbereitung u. Kunst
glasbläserei einschl. der Herstellg.
von Kunstglas gebraucht werden
optisches Glas:
roh sowie roh vorgepreßt, ohne
Unterschied der Farbe (auch zur
Erprobung der Reinheit ange
schliffen)
geschliffen (Linsen für optische u.
photographische Zwecke), auch
gefärbt, jedoch ungefaßt . - -
Rohglas in Kugeln oder Kugel
kappen (Segmenten) zur Her
stellung von Uhr- oder Brillen
gläsern, auch zugeschnitten oder
gefärbt
Hohlglas, auch mit einer gering
wertigen Beflechtung von Wei
den, Bast, Binsen, Stroh oder
Rohr oder mit Blattnietall, Zet
teln oder dergleichen beklebt:
weder gepreßt noch geschliffen,
poliert, abgerieben, geschnit
ten, geätzt oder gemustert:
naturfarbig
weiß (auch halbweiß) durch
sichtig, auch niit einzelnen
Ringen von massivem wei
ßen (auch halbweißen) Glase
gefärbt oder weiß undurch
sichtig (Milch-, Alabaster- u.
Beinglas usw.), auch mit ge
färbten, oder mit weißem
undurchsichtigen Glase über
fangen
bloß mit gepreßten Böden od.
durch Schleifen, Pressen usw.
gestalteten oder verzierten
Stöpseln, auch gefärbt oder
weiß undurchsichtig (Milch-,
Alabaster- und Beinglas),
736 b | 736
752
l ) 756 b
753
737 a
737 b
737 c
0 Nur für die Einfuhr, Ausfuhr
Linsen für optische Zwecke 757 c;
für photographische Zwecke 757 d.