Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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(Vergrößerungsgläser),  auch
gefärbt,  jedoch  ungefaßt  ■  -
Optisches  Glas,  geschliffen  (Linsen ­
  für  optische  und  Photograph.
Zwecke),  auch  gefärbt,  jedoch  ungefaßt ­
  -  -
Brillen  (einschließlich  der  Brillen
mit  Gläsern  aus  Bergkristall  sowie ­
  der  Schutzbrillen  in  Verbindung ­
  mit  Glas  oder  Glimmer)
und  andere  gefaßte  Augengl.;
gefaßte  Brenngläser;  gefaßte
Lupen  (Vergrößerungsgläser);
alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch
ihre  Verbindungen  unter  andere ­
  Nummern  fallen  .  .  .
S.  auch  Brillen.
Ferngläser  (Fernrohre,  Feldstecher ­
  usw.),  terrestrische;
Operngläser  (Operngucker);  alle
diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen
Sonstiges  optisches  Glas,  geschliffen ­
  und  gefaßt  (Fernrohrobjektive); ­
  Stereoskope;  alle
diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen;  Mikroskope
Photographische  Linsen,  geschliffen, ­
  auch  gefärbt,  gefaßt;  photographische ­
  Objektive,  photographische ­
  Apparate  (Kameras
usw.),  soweit  sie  nicht  durch  ihre
Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

756  a

')  756  b

2 )  757  a

2 )  757  b

3 )  757  c

')  757  d

2 )  Nur  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr
Linsen  für  optische  Zwecke  757  c,
für  photographische  Zwecke  757  d.
2 )  Ausfuhr  auch  in  Verbindung  mit
Stoffen  aller  Art.
2 )  Ausfuhr  auch  ungefaßte  Linsen  für
optische  Zwecke  sowie  diese  Waren
aller  Art.
*)  Ausfuhr  auch  ungefaßte  photographische ­
  Linsen  sowie  diese  Waren
aller  Art.

Glasbehänge  zu  Leuchtern,  auch
gefärbt  oder  mit  Äsen  .  .  .
Glasknöpfe,  auch  mit  Ösen:  bemalt, ­
  vergoldet  oder  versilbert
—:  andere,  auch  gefärbt  .  .
—,  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch ­
  unter  andere  Nummern
fallen
S.  auch  Jsolationsgegenstände.
Glasblättchen;  Glas-,  Porzellanperlen, ­
  Glasschmelz  und  Glasschuppen,
  auch  lediglich  zum
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung ­
  auf  Gespinstfäden  gereiht; ­
  Glastropfen  (Glastränen,
Springgläser);  Glaskörner  (Glaskügelchen, ­
  niassive  Glastropfen)
Glasflüsse  (unechte  Edelsteine),
bleihaltig  oder  bleifrei,  Glassteine
und  Glaskorallen,  ohne  Fassung,
auch  lediglich  zum  Zwecke  der
Verpackung  und  Versendung  auf
Gespinstfäden  gereiht  ....
Glas-,  Porzellanperlen,  Glasflüsse,
Glassteine,  Glaskorallen  u.  dergleichen, ­
  auf  Gespinstfäden,
Schnüre  oder  Draht  genäht  oder
gereiht  und  ohne  weiteres  als
Schmuck  verwendbar;  auch  in
gleicher  Weise  hergestellte  Besä ­
  tzartikel  aus  Glasperlen  usw.

Statistische  Nr.
Einfuhr  |  Ausfuhr

758
763c  i  763
758
767  c

759

760

761

Waren  aus  Glasflüssen,  Glassteinen ­
  oder  Glaskorallen,  mit
Ausnahnie  der  vorstehend  genannten, ­
  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
dadurch  unter  andere  Nummern
fallen

762  |  760

Glas,  anderweit  nicht  genannt,
auch  durch  Pressen  oder  Stanzen
hergestellt  oder  geschliffen,  poliert, ­
  abgerieben,  geschnitten,  geätzt, ­
  gemustert;  Glasgespinst  und
            
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