Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

70—74  c.

—  22

Nr.

Waren  gattung

Aus-  ».Durchfuhrverbote ­


70.
71  a.

Nüsse  und  Schalen,  nur  als  Schnitzstoff  verwendbar,  sowie  anderweit
nicht  genannte  oder  inbegriffene  pflanzliche  Schnitzstoffe,  roh;  Samenkörner, ­
  durchbohrt,  auch  lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung  und
Versendung  auf  Gespinstfaden  gereiht.
Beeren,  Blätter,  Blüten,  Blütenblätter,  Blumen,  Knospen,  Kräuter,
Nüsse,  Rinden,  Sämereien,  Schalen,  Wurzeln  und  sonstige  Pflanzen
und  Pflanzenteile,  anderweit  nicht  genannt,  zun,  Gewerbegebrauch,
auch  eingesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,  geschält,  gemahlen
oder  sonst  zerkleinert;  Obstkerne,  anderweit  nicht  genannt,  ungeschält

A,  D,  ausgenomoder

  geschält;  Baumschwämme,  roh  oder  bloß  geklopft  und  vom  Holze
gereinigt;  Wermut  (Absinthkraut),  auch  getrocknet  oder  gemahlen;

men  Champignon-Brut.


71  b.
72  a.

Wurmsamen.
Weberkarden  (Weberdisteln).
Chinarinde,  auch  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.

A,  D

72  b.

Rhabarberwurzeln,  auch  getrocknet,  gemahlen  oder  sonst  zerkleinert.

A,  D

72  c.

Feldkümmelkraut;  isländisches  Moos  und  andere  Flechten  (Lichenen),
roh,  auch  gemahlen;  Tamarinden  und  Tamarindenmark,  Rohrkassia;
Beeren,  Blätter,  Blüten,  Blütenblätter,  Blumen,  Knospen,  Kräuter,
Nüsse,  Rinden,  Schalen,  Sämereien,  Wurzeln  und  sonstige  Pflanzen
und  Pflanzenteile,  anderweit  nicht  genannt,  zum  Heilgebrauch,  auch
eingesalzen,  getrocknet,  gedarrt,  gebrannt,  geschält,  gemahlen  oder
sonst  zerkleinert;  Holz  zum  Heilgebrauch,  auch  zerkleinert;  getrocknete
und  gepulverte  Jnsektenpulverblumen  (Insektenpulver).

A,  D

73.

Pflanzenwachs  (aus  Palmen,  Palmblättern  oder  dergleichen)  in  natürlichem ­
  Zustande.

A,  D

74  a.

8.  krzeugnisse  der  §ors1wirtscbaft.
*)  (74/6)  Bau-  und  Nutzholz,  nachstehend  nicht  besonders  genannt:
(74  a/f)  unbearbeitet  oder  lediglich  in  der  Querrichtung  mit  der  Art
oder  Säge  bearbeitet,  mit  oder  ohne  Rinde;  alle  diese  auch  gedämpft,
getränkt  (imprägniert)  oder  sonst  auf  chemischem  Wege  behandelt:
(74  a/c)  hart:
Eichenholz.

A,  D

74  b.

Nußbaumholz.

A,  D

74  c.

Buchen-  und  anderes  hartes  Holz.

A,  D

*)  Maßstab  Kilogramm  oder^  Festmeter.
            
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