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156 c.—160 a.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
156 c.
Elfenbein (Elefanten- und ähnliche Tierzähne, z. B. Mammut-, Nil
pferd-, Robben-, Walroßzähne), roh, auch in der Querrichtung in
einzelne Stücke zerschnitten, zu Schnitzzwecken.
A, D
156 d.
Walfischbarten (rohes Fischbein).
156 c.
Muschelschalen (auch mit Perlen), roh; Kauris, roh; Korallen (rote
und weiße), roh, auch gepulvert oder gemahlen; Schildkrötenschalen
(in ganzen Gehäusen), Tierstacheln sowie sonstige tierische Schnitz
stoffe, roh.
156 f.
Knochen, auch in der Querrichtung in einzelne Teile zerschnitten, Knochen
zapfen (Hornpeddig), Hufe, Klauen, zu anderen als Schnitzzwecken,
roh, auch entfettet.
A, D
156 g.
Hornspäne (Abfallspäne) und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung
von Tierhörnern oder Hornwaren (anderes 613]).
A, D
*) 157 st.
Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, auch eingesalzen,
nicht zum Genusse; tierische Blasen, mit Ausnahme der Hausen-
blase, frisch oder getrocknet; Lab, auch eingedickt, nicht Weingeist-
A, ausgenommen
haltig.
Pferdedärme.
D nur von Schwei
nefettdärmen und
Lab.
') 157 b.
Goldschlägerhäutchen, zugeschnitten, auch in Formen gebracht (Gold-
158.
s chlägerformen).
A
Knochen-, auch andere Tierkohle (einschließlich der Rückstände von der
Herstellung des Blutlaugensalzes nach dem Schmelzverfahren), auch
A
159 st.
gepulvert; Knochenasche (weiß gebrannte Knochen).
A, D
Schwämme (Meerschwämme): roh oder bloß geklopft, auch Abfälle von
159 b.
bearbeiteten Schwämmen.
A
: bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder der-
3 ) 160 a.
gleichen gefaßt (Schreibtafelschwämme).
A
Ambra, Bibergeil (Castoreum), Bisam (Moschus), Zibet.
Au. v Bibergeil,
Fischschuppen und
spanisch. Fliegen.
Ausfuhr: *) 157, 2 ) 160.
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