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Versendung von Drucksachen. Postkarten. Postanweisungen.
völkernug erfreut sich jetzt die Postkarte der größten Beliebtheit; sie enthebt uns in vielen
Fällen der Notwendigkeit, langatmige Briefe zu schreiben, und gewährt anderseits auch
wieder das erwünschte Mittel, unseren Geschäftsfreunden, Angehörigen u.s. w. in der
Ferne kurze Nachricht von uns zukommen zu lassen, was sonst Wohl unterbleiben würde.
In letzter Zeit ist die Versendung von Postkarten mit Abbildungen auf der Rückseite
sehr in Aufnahme gekommen, und das Sammeln solcher Ansichtspostkarten wird so
wohl von der Herren- als auch von der Damenwelt eifrig betrieben. Die Versendung
derartiger Karten hat bereits einen ganz ansehnlichen Umfang gewonnen. So wurden
im Jahre 1898 vom Niederwalddenkmal bei Rüdesheim aus 216 000 Stück, vom Kyff-
häuserdenkmal aus 168 000 Stück, vom Brocken (im Harz) aus 144 000 Stück Ansichts
postkarten abgeschickt. Eine Erfindung der neuesten Zeit sind die Kartenbriefe, welche
zuerst von Privat-Stadtbrief-Beförderungsanstalten in den Verkehr gebracht und dann
auch von verschiedenen Postverwaltungen eingeführt worden sind. Bei der deutschen
Reichspost finden sie seit dem 1. November 1897 Verwendung. Sie bestehen aus einem
etwa 13 cm breiten, 31 cm langen Streifen dünnen Kartonpapiers, der zweimal zu
sammengefaltet ist und am Ende in eine Verschlußklappe ausläuft. Zur Herstellung des
Verschlusses sind die Spitze der Verschlußklappe und die beiden Seitenränder des Karten
briefs nach innen zu mit Klebstoff versehen. Um das Öffnen zu erleichtern ist der Brief
an beiden Seiten durchlocht, so daß die Ränder mühelos abgetrennt werden können.
Die Kartenbriefe unterliegen demselben Porto wie gewöhnliche Briefe. Anfänglich
wurden sie vom Publikum der Neuheit wegen viel gekauft, jetzt hat jedoch ihr Absatz
sehr nachgelassen.
Postanweisungen. Postnachnahmesendungen. Postaufträge. Die Post
ist bei der ihr zunächst zufallenden Aufgabe, als Beförderungsanstalt zu dienen, nicht
stehen geblieben; sie hat auch die Vermittelung des baren Geldverkehrs, soweit es sich
dabei um nicht hohe Beträge im einzelnen handelt, in den Kreis ihrer Wirksamkeit ge
zogen. Zn dem Zwecke wurde Ende der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts in
Preußen das Verfahren der baren Ein- und Auszahlung von Beträgen bei den Post
anstalten eingeführt. Wegen der Umständlichkeit desselben sowie wegen der Höhe der
Gebühren machte indes die Entwickelung des neuen Dienstzweiges nur langsame Fort
schritte. Das änderte sich sofort, als man im Jahre 1865 an die Stelle des bestehenden
das sehr einfache Postanweisungsverfahren setzte und die Gebühren sehr bedeutend
ermäßigte. Jetzt können bei allen Postanstalten auf Postanweisungen Beträge bis zu
800 Mark behufs der Wiederauszahlung an den Empfänger der Postanweisung gegen
eine geringe Gebühr eingezahlt werden. Der Postanweisungsverkehr in Deutschland hat
infolge dieser Erleichterungen einen solchen Aufschwung genommen, daß er demjenigen
von England und Frankreich zusammengenommen gleichkommt. Durch Einführung von
telegraphischen Postanweisungen ist in diesem Verkehrszweige eine noch weiter gehende
Erleichterung geschaffen worden. Wenn nämlich zwischen der Aufgabestation und dem
Auszahlungsorte eine öffentliche telegraphische Verbindung besteht, so kann der Ein
zahlende verlangen, daß die Postanstalt am Aufgabeorte mittels Telegramms die Post
anstalt am Wohnorte des Adressaten von der Einzahlung des Betrages in Kenntnis setzt,
woraus an letzterem Orte sofort die Auszahlung gegen Quittung auf dem Postanweisungs
telegramm erfolgt. Da die Postanweisungstelegramme sogleich durch Eilboten dem
Empfänger zugestellt werden, kann in möglichst kurzer Frist einer weit entfernten Person,
die sich z. B. in augenblicklicher Geldverlegenheit befindet, geholfen werden, während auf
einfachem brieflichen Wege eine Verzögerung und Zeitverlust ganz unabwendbar sein
würden. Die Beträge der für Girokunden der Reichsbank eingegangenen Postanweisungen
liefert die deutsche Reichspost für Rechnung der Adressaten auf deren Wunsch gleich an
die Reichsbank ab, wodurch den betreffenden Geschäftsleuten Mühe und Zeit erspart
wird. Die Postverwaltung besorgt ferner nicht allein im Wege des Nachnahme
verfahrens, sondern auch auf Grund von Postauftragsbriefen das Einziehen von
Geldbeträgen (bis 800 Mark) und kommt in einem solchen Grade den allgemeinen Ver-
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