Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

—  69

417—423  d.

Nr.

417.

')  418  o.
x )  418  b.
x )  418  c.
9  418  d.
419.

-)  420  a.
3 )  420  b.
4 )  420  c.
°)  420  d.
')  421  a.
7 )  421  b.
8 )  421  r.
9 )  421  d.

422  a.
422  b.
422  c.
422  d.
423  a.
423  b.
423  c.
423  b.

Gespinste  aus  Wolle  oder  Tierhaaren.
Garn  aus  Rindvieh-,  Hirsch-,  Hunde-,  Schweine-  oder  ähnlichen  groben
Tierhaaren,  auch  mit  anderen  tierischen  oder  pflanzlichen  Spinnstoffen ­
  oder  Gespinsten,  ausschließlich  Seide  und  Baumwolle,  gemischt, ­
  ein-  oder  zweidrahtig,  roh,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.
(418/9)  Genappes-,  Mohär-  und  Alpakagarn,  auch  mit  anderen
tierischen  oder  mit  pflanzlichen  Spinnstoffen  oder  Gespinsten,  ausschließlich ­
  Seide  und  Baumwolle,  gemischt:
roh,  eindrähtig:  Mohärgarn.
—:  Alpaka-,  Kamelhaar-,  Kaschmirgarn,
roh-,  zwei-  oder  mehrdrähtig:  Mohärgarn.
—:  Genappes-,  Alpaka-,  Kamelhaar-,  Kaschmirgarn.
Genappes-,  Mohär-  und  Alpakagarn,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt.
(420/1)  Hartes  Kammgarn  aus  Glanzwolle  über  20  cm  Länge,  auch
gemischt  mit  anderen  Tierhaaren,  wenn  das  Garn  nicht  dadurch  die
Eigenschaften  des  harten  Kammgarns  verloren  hat:
roh:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—;  dreidrahtig.
—:  vier-  oder  mehrdrähtig,
gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—:  dreidrähtig.
—:  vier-  oder  mehrdrähtig.
(422/5)  Garn  aus  Wolle  oder  anderen  Tierhaaren,  auch  mit  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen  oder  Gespinsten,  ausschließlich  Baumwolle,
gemischt,  nicht  unter  417  bis  421  fallend.
Kammgarn,  roh:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—:  dreidrähtig.
—:  vier-  oder  mehrdrähtig.
Kammgarn,  gebleicht,  gefärbt,  bedruckt:  eindrähtig.
—:  zweidrähtig.
—:  dreidrähtig.  «
•:  vier-  oder  mehrdrähtig.

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


A.  D

Ausfuhr:  9  418,  2 )  422a,  3 )  422b,  *)  422c,  *)  422b,  6 )  423a,  7 )  423b,  8 )  423c,  9 )  423d.
            
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