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465 a.—471
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
465 a.
(465 a/c) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, leinenen und der
gleichen Grundstoffen:
Plattstichstickereien.
A, D
465 b.
Kettenstichstickereien.
A, D
465 c.
andere.
A, D
466.
Taue, Seile, Stricke; Bindfaden aus Baumwollengespinsten im Durch-
messer von mehr als 1 Millimeter, auch in Aufmachungen für den
Einzelverkauf.
A, D
467 a.
Schlauche (Spritzen- und andere grobe Schlauche), auch in Verbindung
mit unedlen Metallen; grobe Gurte, gewebt oder gewirkt.
A, D
467 b.
Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tierhaaren, gewebt
oder gewirkt.
A, D
468.
Dochte, gewebt oder geflochten, auch gewirkt.
Au. D auch wenn
-) 469.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und
sie in Lampen ein
gezogen sind.
dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder
Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen;
auch sogenannte Baumwollensparterie; Chenille.
A, D
470 st.
(Bunte Jacquard-Wäscheborten, Grätenstiche u. Barmer Bozen ver
schiedenen Nummern von 0 angehörend sind nicht verboten.)
D. flnöere pflanzliche Spinnstoffe.
Andere pflanzliche Spinnstoffe, bearbeitet.
(470 a/c) Gehechelt, gekrempelt, gekämmt, gebleicht, gefärbt, nicht
unter Nr. 471 fallend:
Flachs.
A, D
470 b.
Hanf.
A, D
470 c.
Ranne, Jute, Manilahanf, neuseeländischer Hanf, Agave-, Ananas-,
Espartogras- (Spartogras-, Alfa-, Halfa-), Kokosfasern, Pflanzen
daunen, Torf-, Waldwolle und alle übrigen pflanzlichen Spinn
stoffe.
A, D
471.
Krollhaarersatzstoffe aus Kokos-, Manilahanf-, Agave- oder ähnlichen
Fasern, auch gemischt mit Tierhaaren.
A, D
x ) Ausfuhr Posamentierwaren, sogenannt- Baumwollensparterie, Chenille 412 a, Knopfmacherwaren 412 b.
(11 Vorbemerkung).