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494.-502.
Warengattung
Aus-».Durchfuhr-
Nr.
verböte
oder anderweit nicht genannten pflanzlichen Spinnstoffen, auch
gemischt mit Jute, jedoch ohne Beiniischung von Flachs, Flachs
werg oder Ramie:
484.
roh.
A, D
485.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
A, D
(496/7) aus Jute ohne Beimischung von anderen Spinnstoffen des
Unterabschnitts D;
48« a.
roh: Säcke.
A, D
486 b.
—: andere.
A, D
l ) 487.
gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt.
A, D
(498 a/b) Dichte Gewebe aus Gespinsten von Spinnstoffen des
Unterabschnitts D, auch gemischt mit Pferdehaaren, jedoch ohne
Beiniischung von anderen tierischen Spinnstoffen oder Baum-
wolle, nicht unter Nr. 486 bis 491 fallend, gemustert (roh, ge
bleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt):
488 a.
Damast.
A, D
488 b.
andere.
A, D
488.
Gaze, Tüll und ähnliche undichte Gewebe.
A, D
560 a.
Wirk- (Trikot-) und Netzstoffe sowie Wirk- (Trikot-) und anderweit nicht
genannte Netzwaren.
A, D
V) 500t>.
Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke) aus getränkten Wirk-
501.
waren aus Gespinsten von Ramie oder anderen pflanzlichen Spinn
stoffen als Baumwolle, nicht ausgeglüht, auch in Verbindung mit
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (ausgeglühte
371).
A, D
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten
und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne
A u. D, ausgen.
Spitzen aller Art,
ojnscbließl. d. Ein-
wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand.
satzspitzen, Kanten
und abgepaßten
Waren aus Spi
tzen u. D 5 ).
4 ) 502.
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und
dergleichen) sowie Knopfmacherwaren, auch mit Unterlagen oder
Ausfuhr: ') Säcke 496a. -) Auch nach Stück. Ausfuhr:-)
odcr Gcspinstwarcn aller Art 500 b (1 1 Vorbemerkung ) i ? Vorbemerkung). °) Sämtliche Wa
spartcric hergestellte Waren, Chenille 412 a, Knopsmacherwarm 4I2b (11 Vorbem ^^^^^^gnisse von Frank-
dieser Nummer unterliegen dem Durchfuhrverbot sofern es stch um Bove- wandelt (Verordnung vom U! 2 -
reich u. Grotzbritannien, sowie von den Kolonien u. Schutzgebieten dieser Länver yanv