Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Dortmund,  den  20.  November  1915.
Betrifft  russisch-polnische  Arbeiter.
Die  weitaus  meisten  der  Ausländer  sind  unter  Tage,  und  zwar
als  Schlepper,  Bremser,  Abnehmer,  Pferdetreiber,  Hilfszimmerhauer,
Maurer  usw.  angelegt.  Ueber  Tage  werden  sie  vorwiegend  auf  der
Kokerei  beschäftigt,  daneben  als  Platzarbeiter,  auf  der  Hängebank  und
im  Kesselhaus,  sowie,  soweit  sie  Handwerker  sind,  in  den  Werkstätten
als  Schmiede,  Schlosser,  Schreiner.
Verhältnismäßig  sehr  wenige  von  ihnen  haben  eine  bessere  Ausbildung ­
  als  Lehrer,  Kaufmann,  Schreiber,  Ingenieur,  Maschinentechniker ­
  usw.  genossen.  Diese  werden  zum  Teil,  ihren  Kenntnissen
entsprechend,  mit  zeichnerischen  Arbeiten,  sowie  als  Dolmetscher,  als
Aufseher  in  den  Ledigenheimen  und  als  Bureaubeamte  beschäftigt.
Die  anderen  gehören  durchweg  dem  Arbeiterstande  an  und  waren
in  ihrer  Heimat  hauptsächlich  als  Weber,  Sticker  usw.  in  der  Textilindustrie ­
  beschäftigt;  der  jüdische  Teil  hat  auch  wohl  Hausierhandel
getrieben,  und  doch  finden  sich  auch  unter  ihnen  gelernte  Bergarbeiter.
80  bis  90  Prozent  sind  der  deutschen  Sprache  und  teilweise  des
Lesens  und  Schreibens  mächtig.  Die  nur  russisch  oder  polnisch  sprechenden ­
  Arbeiter  sind  durchgängig  Analphabeten,  zeigen  jedoch  eigentümlicherweise ­
  die  Fähigkeit,  sehr  rasch  die  deutsche  Sprache  so  weit
sich  anzueignen,  daß  sie  sich  verständigen  können.
Bezüglich  der  Löhne  gehen  sämtliche  Zechenverwaltungen  von  dem
Grundsatz  aus,  daß  die  russisch-polnischen  Arbeiter  ebenso  gestellt  sein
und  denselben  Lohn  erreichen  sollen,  wie  die  einheimischen  Arbeiter.
Da  die  Leistungen  vielfach,  namentlich  bei  der  Aufnahme  der  Beschäf-,
tigung,  hinter  denen  der  deutschen  Arbeiter  zurückbleiben,  müssen
stellenweise  höhere  Löhne  gezahlt  werden,  als  ihnen  im  Verhältnis  zu
ihren  Leistungen  zustehen  würden.
Infolgedessen  ist  der  Löhn  nirgends  niedriger,  als  ihnen  vertraglich ­
  zugesichert  ist.
Ebenso  wenig  ist  die  Beschwerde,  daß  durch  die  Beschäftigung  der
fremdländischen  Arbeiter  der  im  Gedinge  verdiente  Lohn  der  einheimischen ­
  Arbeiterschaft  gedrückt  werden  würde,  zutreffend.  Dies
beweist  zur  Genüge  die  Lohnstatistik,  die  von  Monat  zu  Monat  steigende ­
  Tendenz  zeigt.  Nach  der  Art  und  Weise,  wie  die  Ausländer  dem
Betriebe  eingereiht  sind,  ist  eine  Minderung  des  Gedingelohnes  durch
sie  kaum  möglich.  Die  meisten  Fremdlinge  werden  mit  den  oben
genannten  Arbeiten  im  Schichtlohn  beschäftigt.  Wo  es  sich  um  gelernte ­
  Bergleute  handelt,  sind  diese,  so  weit  wie  möglich,  für  sich  in
Kameradschaften  zusammengelegt,  wobei  ihnen  ein  derartiger  Gedingesatz
  gegeben  ist,  daß  sie  die  allgemeine  Lohnhöhe  erreichen  können;  auf
Zeche  Nordstern  hat  sagar  im  Monat  Oktober  der  Lohn  einer  solchen
Kameradschaft  die  Höhe  von  8,60  Mark  erreicht.  Läßt  sich  ein  Zusammenarbeiten ­
  mit  einheimischen  Arbeitern,  namentlich  in  Kohlen-
            
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