Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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"Verfahren  von  Ueber-  und  Nebenschichten.  Datz  viele  Arbeiter  zu
schwach  zu  irgend  einer  Beschäftigung  im  Bergbau  sind,  ist  unrichtig.
Die  Beschäftigung  erfolgt  ihrer  körperlichen  Verfassung  entsprechend,
worauf  die  Zechen  schon  aus  wirtschaftlichen  Gründen  bedacht  sein
müssen,  die  Revierbeamten  berichten  übereinstimmend,  datz  nach  ihren
Wahrnehmungen  die  Ausländer,  wenn  sie  auch  im  grasten  ganzen  nicht
so  leistungsfähig  wie  unsere  Arbeiter  seien,  die  ihnen  übertragenen
Arbeiten  ohne  Schädigung  ihrer  Gesundheit  ausführen  könnten.  Zudem ­
  sind  viele  Arbeiten  solche,  die  sonst  jugendliche  oder  jüngere  Arbeiter ­
  verrichten.
Sieht  man  ab  von  den  wenigen  Fällen,  in  denen  infolge  tatsächlicher ­
  körperlicher  Schwäche  ein  russisch-polnischer  Arbeiter  der  ihm
zugewiesenen  Beschäftigung  nicht  hat  nachgehen  können  Und  dann  entweder ­
  in  die  Heimat  zurückbefördert  oder  in  passenderem  Industriezweig ­
  mit  Genehmigung  der  zuständigen  Behörden  untergebracht  ist,
so  muh  man  aus  vielen  Anlässen  zu  der  Schlußfolgerung  kommen,  datz
die  Untüchtigkeit  der  Ausländer  meistens  in  einem  Nichtkönnen,  als
vielmehr  in  ihrem  Charakter  begründet  ist.  Es  muh  betont  werden,
datz  ein  großer  Teil  auS  minderwertigen  Elementen  zu  bestehen  scheint,
die  die  größte  Unlust  zu  einer  geregelten  Tätigkeit  zeigen,  oft  von  der
Arbeit  grundlos  fern  bleiben  und  schwer  an  deutsche  Ordnung  und
Pünktlichkeit  sich  gewöhnen  wollen.  So  betragen  z.  B.  die  willkürlich
und  ohne  Krankenschein  gefeierten  Schichten  auf  einer  Schachtanlage
des  Cöln-Neuessener  Bergwerksvereins  im  Monat  September  1818
130  bei  50  Arbeitern.  Häufig  ist  es  zu  Arbeitsverweigerungen  und
Unbotmätzigkeiten  gekommen,  auch  läßt  Sitte  und  Lebensart  manchmal
viel  zu  wünschen  übrig.  Datz  diese  arbeits-  und  ordnungsscheuen,
widerspenstigen  Elemente  mit  den  zu  Gebote  stehenden  Zwangsmahregeln ­
  angehalten  werden,  dürste  durchaus  zweckmäßig  und  angebracht
sein,  da  solchen  Menschen  nur  durch  Strenge  beizukommen  ist.  Unseres
Erachtens  haben  die  aus  so  widrigen  Verhältnissen  kommenden  Menschen ­
  alle  Ursache,  sich  hier  wohl  zu  fühlen.  Diejenigen,  die  sich  ordentlich ­
  und  gesittet  aufführen,  haben  keinen  Grund  zu  Beschwerden.
Die  Leute  werden  genau  wie  unsere  Arbeiter  behandelt.  Es  ist
kein  Fall  grober  Beschimpfung  und  systematisch  schlechter  Behandlung
seitens  der  Beamten  und  der  deutschen  Mitarbeiter  festgestellt.  Mit
geringen  Ausnahmen,  die  sich  auch  meistens  als  ungerechtfertigt  ergeben ­
  haben,  sind  Klagen  fremdländischer  Arbeiter  über  Mißhandlungen ­
  nicht  vorgebracht  worden.  Seitens  vieler  Zechenverwaltungen
sind  die  Beamten  ausdrücklich  angewiesen  worden,  sich  strengstens  jeder
Gewalttätigkeit  den  Ausländern  gegenüber  zu  enthalten.  Wenn  mitunter ­
  die  Behandlung  der  Ausländer  nicht  so  ausfällt,  wie  sie  es
wünschen,  so  tragen  sie  durch  ihr  ungebührliches  Benehmen  selbst  die
Schuld.  Allem  Anscheine  nach  scheint  auch  in  dieser  Beziehung  in
letzter  Zeit  eine  Besserung  eingetreten  und  sich  bereits  ein  guter
            
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