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Bochum, den 11. November 1914.
An den kommandierenden Genral des VII. Armeekorps,
«se. Exzellenz Freiherrn von Bissing, General der Kavallerie,
in Münster.
Der ergebenst Unterzeichnete erlaubt sich, Ew. Exzellenz folgendes
zu unterbreiten und höflichst um Abhilfe zu bitten:
Am 7. September d. I. fand eine Sitzung des Arbeiterausschusses
der Zeche Adolf von Hanseman in Mengede statt. In
dieser Sitzung hat der Arbeiterausschuß beraten, wie der Kriegsliebesdienst
organisiert werden sollte. Die Zechenvertreter versprachen,
pro Monat denselben Betrag zu zahlen, wie ihn die
Arbeiter eventuell aufbringen würden, und wollten außerdem den
Mietsatz für die Familien, deren Ernährer zum Kriegsdienst
einberufen sind und in der Kolonie der Zeche wohnen, um 30
Prozent oder aber um den Satz erniedrigen, den die Privathausbesitzer
ablassen.
Auf Grund dieser Versprechen fand am 20. September in
Mengede eine Belegschastsversammlung für die Arbeiter bezw.
Anlagen der genannten Zeche statt. Die Versammelten beschlossen,
von ihrem Verdienst 2 Prozent pro Monat abzugeben,
wenn die Zeche das ihrerseits gegebene Versprechen halte. Von
dem Verdienst des Monats August wurde den Arbeitern der Betrag
von 7842,75 Mark in Abzug gebracht. Die Zeche bezahlte
denselben Betrags hinzu. Das Versprechen, den Mietspreis um
30 Prozent zu kürzen, wurde von der Zeche nicht gehalten. Die
Zechenvertreter bestritten vielmehr, ein derartiges Versprechen
gegeben zu haben. Als die Handlungsweise der Zeche durch die
Frauen, denen der volle Mietspreis ein behalten
war, unter den Belegschaftsmitgliedern bekannt wurde, sah sich
Topiralla Josef, wohnhaft in Mengede, Haberlandstraße Nr. 8,
in seiner Eigenschaft als Mitglied des Arbeiterausschusses und
Einberufer der ersten Versammlung gezwungen, für den 11. Oktober
eine weitere Versanunlung einzuberufen, um eventuell
Stellung zu der Sache zu nehmen und die Belegschaft zu beruhigen.
Diese Versammlung, die von 600 bis 700 Belegschaftsmitgliedern
besucht war, nahm Kenntnis von der Sachdarstellung.
Auch ein Schriftsatz der Zeche wurde der Versammlung
von Dopiralla zur Kenntnis gebracht. Die Versammlung beschloß
einstimmig folgendes:
„Die Belegschaftsmitglieder sind bereit, die zwei Prozent auch in
Zukunft zum Kriegsliebesdicnst zu zahlen, aber nur unter folgender
Bedingung:
Der Arbeiterausschuß verwaltet die Kasse allein. Miete, Kohle usw.
dürfen hiervon nicht bezahlt werden. Die Zeche soll keine 3 Prozent