Knappschaftsverwaltung gebunden. Eine solche Bindung liege
aber nicht ini Interesse der Knappschaftsmitglieder.
Die Herren Werksvertreter ersuchten nun in einer Eingabe
vom 16. April 1916 das König!. Oberbergamt in Dortmund,
dahin zu entscheiden, daß der Aerztevertrag, d. h. der Antrag
der Verwaltung als angenommen gelte.
Vom Vertreter des König!. Oberbergamts, Herrn Ober
bergrat Kreisel, wurden darauf Verhandlungen mit der Per
sonalkommission der Vorstandsältesten gepflogen, an welchen
auch die Vertreter der Organisationen teilnahmen. Inzwischen
war unterm 5. August 1916 von 77 Aeltestenabgeordneten ein
Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung eingereicht
worden mit der Tagesordnung: Erhöhung der Invaliden-, Wit
wen- und Waisenpension um 20 Prozent und des Krankengeldes
um 10 Prozent.
Die gepflogenen Verhandlungen ergaben, daß in der Sitzung
des Satzungsausschusses vom 18. August 1916 die Herren Werks
vertreter sich damit einverstanden erklärten, daß die Herren
Aerzte sich die Ruhegehalts- und Hinterbliebenenkasse selbst
gründen und das Risiko übernehmen sollten. Die Verwaltung
dieser Kasse sollte jedoch durch die Knappschaftsverwaltung er
folgen.
Die gesamten .Knappschaftsmitglieder sind der Ansicht, daß
der Knappschaftsverein mit einer Ruhegehalts- bezw. Hinter
bliebenenkasse der Aerzte nichts zu tun haben darf. Zunächst
muß es den Herren Aerzten selbst überlassen werden, ob sie sich
eine solche Kasse gründen wollen. Wollen sie das aber, so sollen
sie unabhängig vom Allg. Knappschaftsverein mit eigenen Mit
teln und unter selbstgeschaffener Verwaltung eine derartige
Kasse führen.
Die Knappschaftsverwaltung besteht ans die Einführung
der Hinterbliebenen-Kasse der Aerzte, weil sie dadurch die
Herren Knappschaftsärzte besser binden könne. Daß diese aber
schon ohnehin genug gebunden sind, dürfte beigefügte Geschafts-
anweisung der Knappschaftsverwaltung beweisen. Sehen wir
doch, daß die Errichtung dieser Kasse schon auf Widerstand ein
zelner Aerzte stößt. So wird im Protokoll der Sitzung des
Satzungsausschnsses vom 18. August 1916 darauf hingewiesen,
daß möglicherweise anzunehmen sei, daß eine ungewisse Anzahl
unter den Aerzten, besonders jüngere und unverheiratete, die
Auszahlung der Gesamtsumme, also der 6 Mark Honorar, vor
ziehen würde.
In der Sitzung des Satzungsausschusses vom 31. Aug. 1916
wurde den Vorstandsültesten mitgeteilt, daß der Bergbauliche
Verein beabsichtige, dem Allg. Knappschaftsverein fiir bedürftige
Invaliden, Witwen und Waisen 4 Millionen Mark zur Ver-