Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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die Löhne ohne entsprechende Gegenleistung festgesetzt würden. 
Beim Mindestlohn würde die Leistung heruntergehen um min 
destens 40 Prozent. Bei Mindestlohn ohne Mindestleistung 
wird eine Prämie auf die Faulheit gesetzt." 
Wenn das zutrifft, dann wird es die höchste Zeit, daß die 
Mindestlöhne überall, auch bei den Zechendirektoren, Aufsichts 
räten, Berwaltnngsräten usw. abgeschafft werden. Das ist aller 
dings eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, die es nötig 
macht, daß nicht nur Vertreter aus dem Ruhrgebiet, sondern 
aus dem ganzen Reich zugezogen Werden, damit die Abschaffung 
der Mindestlöhne ohne Mindestleistung für die Herren Zechen 
direktoren, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte usw. einheitlich er 
folgen kann. Aber — an diese Herren wurde nicht gedacht, 
sondern nur an die Arbeiter. — 
Nur wo es sich um Arbeiter handelt, müssen Fragen, welche 
die Herren für sich längst grundsätzlich gelöst haben, nochmals 
grundsätzlich gelöst werden und — „da grundsätzliche Fragen zu 
erörtern sind, wären auch Vertreter aus dem Ruhrgebiet beizu 
ziehen." Aus dem Ruhrgebiet! Schon 1911 beim Bergarbeiter- 
streik im Zeitz-Weißenfelser Revier wurde Vertretern der Ar 
beiter werksseitig gesagt: 
„Schaffen Sie Tarife im Ruhrgebiet und Sic haben sie im 
Braunkohlenrevier ohne stampf." 
Im Ruhrgebiet liegt also der Schwerpunkt aller Wider 
stände- Danach müssen sich die übrigen Berzreviere richten. Das 
ist uns nicht neu! Aber es ist doch gut, daß es auch von Ober 
bayern aus den Zeitgenossen in dieser Weise ins Gedächtnis ge 
rufen wird. 
Durch Schreiben vom 27. und 28. Juni wurde von der 
Kgl. Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzbergwerke 
und von der Oberbayerischen A.-G. für Kohlenbergbau mitge 
teilt, daß Mindestlöhne, „mögen sie nun als Schicht- oder Durch 
schnittslöhne erscheinen, unter allen Umständen abgelehnt" 
werden. Ebenso wird die Zahlung eines Zuschlages für Ueber- 
schichten abgelehnt. Dagegen soll für Sonntagsschichten ein 
zelner Arbeiter, die in die Zeit von 6 Uhr morgens bis 11 Uhr 
abends fallen, ein Zuschlag von 26 Prozent gezahlt werden. 
Dieser Zuschlag wird aber nicht gezahlt, wenn an Sonn- und ge 
setzlichen Feiertagen normale Förderschichten Verfahren iverden 
müssen. Auch nicht „an jene Nachtschicht, welche nach 2 oder 
mehreren Feiertagen anfährt, um die Wiederaufnahme des werk 
tätigen Betriebes zu ermöglichen." 
Zur Zahlung von 60 Prozent Zuschlag für Sonntags 
schichten konnte man sich nicht entschließen. Die Oberbayerische
	        
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