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A.-G. für Kohlenbergbau sagt dazu in ihrem Schreiben vom
28. Juni:
„Zu der geforderten 50prozentigen Vergütung an Sonn- und
Feiertagen konnten wir uns nicht entschließen, weil eine so hohe Ent
schädigung und der damit geschaffene sehr hohe. Verdienst der an und
für sich hoch entlohnten Grubenarbeiter einen Anreiz zum Blau-
machen unter der Woche bilden und somit einen Produktionsrückgang
herbeiführen würde. Aus den gleichen Gründen lehnten wir die Ver
gütung an Werktagen ab."
Die Anwort haben die Belegschaften selbst in folgenden
Entschließungen gegeben, welche dem Kriegsamt und .Kriegs
ministerinin am 10- Juli zugesandt wurden:
Entschließung Hausharn und Penzberg.
Die Belegschaftsversammlungen der Gruben Hausham und Penz
berg nahmen Kenntnis von dem Bericht über die Verhandlungen
wegen Regelung der Verdienstverhältnisse bei den oberbayerischen Berg
werksbetrieben.
Wenn auch in den Verhandlungen für alle im Betrieb und im
Schichtlohn beschäftigten Arbeiter eine Lohnzulage von 20 bis 30 Pfg.
neben der ab 1. Juni gewährten Teuerungszulage von 15 bis 45 Pfg.
pro Schicht von den Werksverwaltungen zugestanden wurde, so ist
immer noch der größte Teil der Belegschaft, auf den sich der Bergbau
in seiner Grundlage stützen muß Und von dem die Produktion ab
hängt, nur mit Ävr Erhöhung der vorhin angeführten Teuerungszu
lage bedacht worden.
Nachdem jetzt noch und auch in Zukunft durch die Willkür des Ge
dingemachers im Bergbau keine Ruhe eintreten kann, besteht die Ver
sammlung aus die Durchführung ihrer Forderung auf Einführung
von Mindestlöhnen.
Der Einwand der Vertreter der Werke, daß Mindestlöhne im
Bergbau nicht durchführbar sind und durch sie die Produktion be
schränkt wird, ist nicht zutreffend. Ein Beweis dafür ist nicht er->
bracht und dürfte sich! der Einwand nur auf eine nicht gerechtfertigte
Vermutung der Werksverireter stützen. Bewiesen ist, daß überall da,
wo bei Akkord- und Stücklohnsätzen ein gewisser Mindestverdienst gu-
raniiert ist, die Arbeiter in der Regel bestrebt sind, weit über den
Mindestlohn zu verdienen.
Was! die Gewährung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertags
arbeiten, sowie Ueberschichten betrifft, so besteht die Belegschaft eben
falls auf deren Durchführüng. Sie besteht umsomehr darauf, da nicht
allein in den Betrieben der Kriegsindustrie, sondern in allen sonstigen
Betrieben, selbst auch in den Bergwerksbetrieben den Handwerkern
und sonstigen Arbeitern über Tage diese Zulagen gewähre werden.
Weis in anderen Betrieben durchführbar ist und sich als notwendig
und zweckmäßig erwiesen hat, kann den Grubenarbeitern nicht vor
enthalten werden.
Die Versammlungen weisen die im Schreiben der Oberbayerischen
Bergwcrksaktiengesellschaft den Bergarbeitern gemachten, beleidigenden
Vorwürfe der Faulheit und des Blaumachens entschieden zurück. Die
organisierten Bergarbeiter haben stets ihre Pflicht der Allgemeinheit
und dem Vaterland gegenüber gewissenhaft erfüllt und firib sich auch
in Zukunft dieser Pflicht vollauf bewußt.