Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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A.-G. für Kohlenbergbau sagt dazu in ihrem Schreiben vom 
28. Juni: 
„Zu der geforderten 50prozentigen Vergütung an Sonn- und 
Feiertagen konnten wir uns nicht entschließen, weil eine so hohe Ent 
schädigung und der damit geschaffene sehr hohe. Verdienst der an und 
für sich hoch entlohnten Grubenarbeiter einen Anreiz zum Blau- 
machen unter der Woche bilden und somit einen Produktionsrückgang 
herbeiführen würde. Aus den gleichen Gründen lehnten wir die Ver 
gütung an Werktagen ab." 
Die Anwort haben die Belegschaften selbst in folgenden 
Entschließungen gegeben, welche dem Kriegsamt und .Kriegs 
ministerinin am 10- Juli zugesandt wurden: 
Entschließung Hausharn und Penzberg. 
Die Belegschaftsversammlungen der Gruben Hausham und Penz 
berg nahmen Kenntnis von dem Bericht über die Verhandlungen 
wegen Regelung der Verdienstverhältnisse bei den oberbayerischen Berg 
werksbetrieben. 
Wenn auch in den Verhandlungen für alle im Betrieb und im 
Schichtlohn beschäftigten Arbeiter eine Lohnzulage von 20 bis 30 Pfg. 
neben der ab 1. Juni gewährten Teuerungszulage von 15 bis 45 Pfg. 
pro Schicht von den Werksverwaltungen zugestanden wurde, so ist 
immer noch der größte Teil der Belegschaft, auf den sich der Bergbau 
in seiner Grundlage stützen muß Und von dem die Produktion ab 
hängt, nur mit Ävr Erhöhung der vorhin angeführten Teuerungszu 
lage bedacht worden. 
Nachdem jetzt noch und auch in Zukunft durch die Willkür des Ge 
dingemachers im Bergbau keine Ruhe eintreten kann, besteht die Ver 
sammlung aus die Durchführung ihrer Forderung auf Einführung 
von Mindestlöhnen. 
Der Einwand der Vertreter der Werke, daß Mindestlöhne im 
Bergbau nicht durchführbar sind und durch sie die Produktion be 
schränkt wird, ist nicht zutreffend. Ein Beweis dafür ist nicht er-> 
bracht und dürfte sich! der Einwand nur auf eine nicht gerechtfertigte 
Vermutung der Werksverireter stützen. Bewiesen ist, daß überall da, 
wo bei Akkord- und Stücklohnsätzen ein gewisser Mindestverdienst gu- 
raniiert ist, die Arbeiter in der Regel bestrebt sind, weit über den 
Mindestlohn zu verdienen. 
Was! die Gewährung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertags 
arbeiten, sowie Ueberschichten betrifft, so besteht die Belegschaft eben 
falls auf deren Durchführüng. Sie besteht umsomehr darauf, da nicht 
allein in den Betrieben der Kriegsindustrie, sondern in allen sonstigen 
Betrieben, selbst auch in den Bergwerksbetrieben den Handwerkern 
und sonstigen Arbeitern über Tage diese Zulagen gewähre werden. 
Weis in anderen Betrieben durchführbar ist und sich als notwendig 
und zweckmäßig erwiesen hat, kann den Grubenarbeitern nicht vor 
enthalten werden. 
Die Versammlungen weisen die im Schreiben der Oberbayerischen 
Bergwcrksaktiengesellschaft den Bergarbeitern gemachten, beleidigenden 
Vorwürfe der Faulheit und des Blaumachens entschieden zurück. Die 
organisierten Bergarbeiter haben stets ihre Pflicht der Allgemeinheit 
und dem Vaterland gegenüber gewissenhaft erfüllt und firib sich auch 
in Zukunft dieser Pflicht vollauf bewußt.
	        
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