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der langen Arbeitszeit einem sehr starken Kräfteverbrauch ausgesetzt,
der durch eine kräftige Ernährung wieder ersetzt werden
muß. Wenn das, wie oben dargelegt, infolge der niedrigen
Entlohnung nicht möglich ist, so muß naturnotwendig die Arbeits-
und Leistungsfähigkeit sinken. Durch den übermäßigen
Kräfteverbrauch tritt frühe Invalidität und damit weitere, verstärkte
Not in den Arbeiterfamilien ein. Es liegt aber nicht
im Interesse der Industrie und des Staates, daß die Arbeitskraft
binnen weniger Jahre aufgebraucht und der Arbeiter bergfertig
wird. Vielmehr dürfte es von Vorteil, für die Industrie
und die Allgemeinheit sein, wenn die Arbeitskraft der eingearbeiteten
Belegschaften möglichst lange erhalten bleibt. Um das
zu erreichen, muß die Notlage der Braunkohlenarbeiterschaft gemildert
werden.
Die schwierige Lage, in der sich die Arbeiterschaft befindet,
wird auch von der Regierung und dem Parlament anerkannt.
Als der Reichstag durch die Novelle vom 21- Mai 1917 die
Preise für die Produkte der Kali-Industrie erhöhte, wurde auch
die Bestimmung aufgenommen, daß die Kaliwerksbesitzer ihren
Arbeitern zu den Löhnen, welche dieselben einschließlich der
Teuerungszulage im vierten Quartal 1916 auf die Schicht verdient
haben, noch eine gesonderte Zulage von 1 Mark für
männliche, 0,75 Mark für weibliche und 0,60 Mark für jugendliche
Arbeiter unter 16 Jahren pro Arbeitsschicht zu zahlen
haben. Dabei muß berücksichtigt werden, daß infolge des Wegfalls
der Ausfuhr die Lage der Kali-Industrie nicht so günstig
ist als im Braunkohlenbergbau. Laut den offiziösen Mitteilungen
der Presse hat die Regierung schon zweimal einer
Kohlenpreiserhöhung in der Braunkohlenindustrie ihre Zustimmung
gegeben - das letztemal zum 1. Juni 1917 — mit der
Maßgabe, daß aus dem Mehrertrage die Bezüge der Arbeiter
den Zeitverhältnissen entsprechend aufgebessert werden sollen,
damit die Arbeitsfreudigkeit und Leistungsfähigkeit der Arbeiter
dieser wichtigen Industrie erhalten bleibt.
Aus den dargelegten Verhältnissen heraus gestatten sich die
ergebenst unterzeichneten Vertreter der für den Bergbau in
Jrage kommenden Arbeiterorganisationen, der verehrlicken Verwaltung
im Aufträge der in der Anlage verzeichneten Arbeiter
und Arbeiterinnen das höfliche Ersuchen zu unterbreiten:
Die Löhne für männliche Arbeiter um 0,16 Mark pro
Stunde (= 1,50 Mark für die normale zehnstündige
Schicht): für Arbeiterinnen um 0,10 Mark pro Stunde
(=--- 1 Mark pro zehnstüdige Schicht) und um 0,76 Mark
pro Stunde (— 0,75 Mark pro zehnstündige Schicht) für