Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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der  langen  Arbeitszeit  einem  sehr  starken  Kräfteverbrauch  ausgesetzt, ­
  der  durch  eine  kräftige  Ernährung  wieder  ersetzt  werden
muß.  Wenn  das,  wie  oben  dargelegt,  infolge  der  niedrigen
Entlohnung  nicht  möglich  ist,  so  muß  naturnotwendig  die  Arbeits-
  und  Leistungsfähigkeit  sinken.  Durch  den  übermäßigen
Kräfteverbrauch  tritt  frühe  Invalidität  und  damit  weitere,  verstärkte ­
  Not  in  den  Arbeiterfamilien  ein.  Es  liegt  aber  nicht
im  Interesse  der  Industrie  und  des  Staates,  daß  die  Arbeitskraft ­
  binnen  weniger  Jahre  aufgebraucht  und  der  Arbeiter  bergfertig ­
  wird.  Vielmehr  dürfte  es  von  Vorteil,  für  die  Industrie
und  die  Allgemeinheit  sein,  wenn  die  Arbeitskraft  der  eingearbeiteten ­
  Belegschaften  möglichst  lange  erhalten  bleibt.  Um  das
zu  erreichen,  muß  die  Notlage  der  Braunkohlenarbeiterschaft  gemildert ­
  werden.
Die  schwierige  Lage,  in  der  sich  die  Arbeiterschaft  befindet,
wird  auch  von  der  Regierung  und  dem  Parlament  anerkannt.
Als  der  Reichstag  durch  die  Novelle  vom  21-  Mai  1917  die
Preise  für  die  Produkte  der  Kali-Industrie  erhöhte,  wurde  auch
die  Bestimmung  aufgenommen,  daß  die  Kaliwerksbesitzer  ihren
Arbeitern  zu  den  Löhnen,  welche  dieselben  einschließlich  der
Teuerungszulage  im  vierten  Quartal  1916  auf  die  Schicht  verdient ­
  haben,  noch  eine  gesonderte  Zulage  von  1  Mark  für
männliche,  0,75  Mark  für  weibliche  und  0,60  Mark  für  jugendliche ­
  Arbeiter  unter  16  Jahren  pro  Arbeitsschicht  zu  zahlen
haben.  Dabei  muß  berücksichtigt  werden,  daß  infolge  des  Wegfalls ­
  der  Ausfuhr  die  Lage  der  Kali-Industrie  nicht  so  günstig
ist  als  im  Braunkohlenbergbau.  Laut  den  offiziösen  Mitteilungen ­
  der  Presse  hat  die  Regierung  schon  zweimal  einer
Kohlenpreiserhöhung  in  der  Braunkohlenindustrie  ihre  Zustimmung ­
  gegeben  -  das  letztemal  zum  1.  Juni  1917  —  mit  der
Maßgabe,  daß  aus  dem  Mehrertrage  die  Bezüge  der  Arbeiter
den  Zeitverhältnissen  entsprechend  aufgebessert  werden  sollen,
damit  die  Arbeitsfreudigkeit  und  Leistungsfähigkeit  der  Arbeiter
dieser  wichtigen  Industrie  erhalten  bleibt.
Aus  den  dargelegten  Verhältnissen  heraus  gestatten  sich  die
ergebenst  unterzeichneten  Vertreter  der  für  den  Bergbau  in
Jrage  kommenden  Arbeiterorganisationen,  der  verehrlicken  Verwaltung ­
  im  Aufträge  der  in  der  Anlage  verzeichneten  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  das  höfliche  Ersuchen  zu  unterbreiten:
Die  Löhne  für  männliche  Arbeiter  um  0,16  Mark  pro
Stunde  (=  1,50  Mark  für  die  normale  zehnstündige
Schicht):  für  Arbeiterinnen  um  0,10  Mark  pro  Stunde
(=---  1  Mark  pro  zehnstüdige  Schicht)  und  um  0,76  Mark
pro  Stunde  (—  0,75  Mark  pro  zehnstündige  Schicht)  für
            
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