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beschäftigte jugendliche Personen unter 16 Jahren zu er
höhen, sowie bei den Akkordarbeiten eine Erhöhung der
Gedingesätze um 26 Prozent eintreten zu lassen.
Erfreulicherweise sind die Ergebnisse des Braunkohlenberg
baues derartig, daß die Erfüllung des vorgetragenen Wunsches
möglich ist. Durch Erfüllung des Wunsches würde noch erreicht
werden, daß die Abwanderung eingearbeiteter Belegschaftsnn:
glieder nach anderen Industrien vermindert wird.
Indem wir auf Entgegenkommen rechnen, bitten wir, einen
Tag zu bestimmen, an dem Vertreter der unterzeichneten Orga
nisationen zwecks mündlicher Verhandlung über die Eingabe bei
der verehrlichen Verwaltung vorsprechen könnten. Einer dies
bezüglichen geneigten Antwort baldmöglichst entgegensehend
mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Unterschriften-)
Die Vorstände der vier Bergarbeiterverbände hielten am 10.
August eine gemeinsame Besprechung ab, um zu den von einer
Anzahl Arbeiterausschüsse und Bergarbeiterversammlungen erho
benen Lohnforderungen Stellung zu nehmen. Nach sorgfältiger
Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse kamen
die Vorstände zu folgendem Beschluß: Sämtliche Arbeiteraus-
schüsse auf den Ruhrzechen mögen bei ihren Werksverwaltungen
eine alsbaldige Lohnerhöhung beantragen, welche zur Folge hat,
daß
1. der Lohn für Hauer und Lehrhäuer pro Schicht nicht
unter 12 Mark, ausschließlich Kinder- und etwaigen an
deren Teuerungszulagen, beträgt;
2. die Schichtlöhne für erwachsene männliche Arbeiter um
1 Mark, für erwachsene weibliche Arbeiter um 76 Pfg.
und für Jugendliche um 50 Pfg. erhöht werden ;
3. die jetzt gezahlten Kinderzulagen überall verdoppelt
werden.
Die Verbandsvorstände sehen gegenwärtig davon ab, vor
genannte Forderungen in einer Eingabe an die Organisation
der Werksbesitzer zu vertreten, da diese es erfahrungsgemäß lei
der immer noch ablehnt, mit den Arbeiterorganisationen zu ver
handeln. Sollten die einzelnen Zechenverwaltungen in den Ver
handlungen mit ihren Arbeiterausschüssen vorstehende, durch die
gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse durchaus gerechtfertigten
Forderungen nicht bewilligen, so empfehlen wir den Arbeiter
ausschüssen die Anrufung der durch das Hilfsdienstgesetz einge
führten Schlichtungsstellen. Wir erwarten bestimmt, daß die
Belegschaften keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis
der Verbandsleitungen unternehmen.
Mit Glückauf! Die Verbandsvorstände.