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beschäftigte jugendliche Personen unter 16 Jahren zu erhöhen,
sowie bei den Akkordarbeiten eine Erhöhung der
Gedingesätze um 26 Prozent eintreten zu lassen.
Erfreulicherweise sind die Ergebnisse des Braunkohlenbergbaues
derartig, daß die Erfüllung des vorgetragenen Wunsches
möglich ist. Durch Erfüllung des Wunsches würde noch erreicht
werden, daß die Abwanderung eingearbeiteter Belegschaftsnn:
glieder nach anderen Industrien vermindert wird.
Indem wir auf Entgegenkommen rechnen, bitten wir, einen
Tag zu bestimmen, an dem Vertreter der unterzeichneten Organisationen
zwecks mündlicher Verhandlung über die Eingabe bei
der verehrlichen Verwaltung vorsprechen könnten. Einer diesbezüglichen
geneigten Antwort baldmöglichst entgegensehend
mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Unterschriften-)
Die Vorstände der vier Bergarbeiterverbände hielten am 10.
August eine gemeinsame Besprechung ab, um zu den von einer
Anzahl Arbeiterausschüsse und Bergarbeiterversammlungen erhobenen
Lohnforderungen Stellung zu nehmen. Nach sorgfältiger
Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse kamen
die Vorstände zu folgendem Beschluß: Sämtliche Arbeiterausschüsse
auf den Ruhrzechen mögen bei ihren Werksverwaltungen
eine alsbaldige Lohnerhöhung beantragen, welche zur Folge hat,
daß
1. der Lohn für Hauer und Lehrhäuer pro Schicht nicht
unter 12 Mark, ausschließlich Kinder- und etwaigen anderen
Teuerungszulagen, beträgt;
2. die Schichtlöhne für erwachsene männliche Arbeiter um
1 Mark, für erwachsene weibliche Arbeiter um 76 Pfg.
und für Jugendliche um 50 Pfg. erhöht werden ;
3. die jetzt gezahlten Kinderzulagen überall verdoppelt
werden.
Die Verbandsvorstände sehen gegenwärtig davon ab, vorgenannte
Forderungen in einer Eingabe an die Organisation
der Werksbesitzer zu vertreten, da diese es erfahrungsgemäß leider
immer noch ablehnt, mit den Arbeiterorganisationen zu verhandeln.
Sollten die einzelnen Zechenverwaltungen in den Verhandlungen
mit ihren Arbeiterausschüssen vorstehende, durch die
gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse durchaus gerechtfertigten
Forderungen nicht bewilligen, so empfehlen wir den Arbeiterausschüssen
die Anrufung der durch das Hilfsdienstgesetz eingeführten
Schlichtungsstellen. Wir erwarten bestimmt, daß die
Belegschaften keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis
der Verbandsleitungen unternehmen.
Mit Glückauf! Die Verbandsvorstände.