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machen. Dem gegnerischen Verteidiger genügte die Auskunft völlig.
Eine andere Zeugin erklärt, D. habe ihr, nachdem er sie verführt,
ein Kleid und ein Portemonnaie mit 16 Mark gestohlen. Eine
andere wieder sagt aus, daß D. ihr und anderen die Ehe versprochen
habe, trotzdem er verheiratet gewesen sei. Wegen Körperverletzung,
Nötigung usw. erhält D. drei Monate Gefängnis.
Gerade wie sich bei dem Kampfe gegen sogenannte staatsfeind
liche Elemente ein verbrecherisches Spitzeltum an die Sohlen der
politischen Polizei hängt, so klammert sich oft an die Sittenpolizei bei
ihrem Vorgehen gegen die Prostitution ein kupplerisches Denun
ziantentum. /
Von Zeit zu Zeit füllen sich immer wieder unsere großen Tages
zeitungen mit leidenschaftlichen Anklageartikeln wegen haar
sträubender „Mißgriffe" sittenpolizeilicher Organe. Abermals ist
wieder irgend eine anständige Frau in den schwarzen Verdacht,
gewerbsmäßig der Unzucht z'u frönen, gefallen. Erst mit der Be
seitigung der sittenpolizeilichen Kontrolle werden die Klagen über
derartige Mißgriffe der Sittenpolizei verstummen.
Wir können hier unmöglich das lange, lange Sündenregister
der Sittenpolizeiorgane aller Länder vortragen. Im autokratischen
Rußland wie in der republikanischen Schweiz, in der alten wie in
der neuen Welt, überall ertönt der gleiche Entrüstungsschrei über
Uebergriffe der Sittenpolizei. Und was beweist jener gemeinsame
Schrei aus aller Herren Länder anders, als daß die Wurzel jener
Uebergriffe selbst im sittenpolizeilichcn System liege?
Wir greifen aus der Geschichte der Mißgriffe der Sittenpolizei
nur einige wenige neuere Vorkommnisse heraus.
Im Jahre 1901 wurde in Wien eine Französin unter dem
Gejohle der Menge von dem Polizeiagenten Neuhofer mißhandelt,
in das Gefängnis zu Dirnen geworfen und gewaltsam ärztlich unter
sucht. Fünf Interpellationen provozierte dieser Fall im Reichsrat.
Im Jahre 1902 wurden in Hamburg und Kiel Damen unter dem
Verdachte der Prostitution verhaftet und zum Teil roh behandelt.
Diese Fälle führten am 8. September zu einer riesigen Demon
strationsversammlung in Hamburg, die von den Mitgliedern aller
Parteien besucht war.
Es ist bezeichnend, daß ein in seinem ganzen Denken konservativ
gerichteter Mann, Dr. Henne am Rhhn, der mit fast fanatischem
Haß die Sozialdemokratie verfolgt, eine heftige Anklageschrift gegen
die Sittenpolizei richten konnte. In seiner Schrift; „Die Gebrechen
und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegen
wart" läßt er einmal volles Tageslicht auf die geradezu ungeheuer
lichen Roheitsakte der französischen und belgischen Sittenpolizei
fallen. Geriebene Gauner ahmten massenhaft das brutale Gebaren
der Pariser Sittenpolizei nach, nahmen Liebespaare fest, raubten
die Liebhaber aus und mißbrauchten die Mädchen. Eine Bande
hat es in 500 Fällen so getrieben. „Prostituierte Dirnen und