Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Einleitung. 
Der grosse Grundbesitz — oder wie wir wohl sagen 
können — der erbliche grundbesitzende Adel hatte also bei 
allem Wandel der politischen Verhältnisse ökonomisch nicht 
verloren, vielmehr seinen Besitz auszudehnen und zu be- 
festigen gewusst, Auf Grundlage dieses Besitzes trug er 
schwere politische Lasten — er besorgte unentgeltlich die 
locale Verwaltung und die Arbeit im Parlament. Es bleibt 
ein grossartiges Verdienst dieses Standes, dass er sich der 
höheren Pflichten der höheren Stellung immer bewusst blieb, 
dass die Selbstverwaltung eine wahrhaft staatliche war und 
nicht einmal bis zur Decentralisation der Gesetzgebung, zur 
Autonomie der einzelnen Theile des Staats, geschweige denn 
zur Staatsauflösung führte. Der herrschende Landadel hatte 
auch frühzeitig gelernt, den reichlichen Genuss gewerblicher 
Produete unnützer Beherrschung unthätiger Unfreien vOrzu- 
ziehen. Er zog die Mitwirkung bei der Regierung eines 
grossen Landes der selbständigen Tyrannei in einem kleinen 
Bauernreiche vor — er bedrohte auch die Freiheiten des 
Volks im Ganzen nicht; er schützte sie vielmehr und beförderte 
den Aufschwung des Wohlstandes im ganzen Reiche durch 
eifrige Pflege aller wirthschaftlichen Interessen, 
8 2. Handelspolitik. 
So gross diese englische Aristokratie, namentlich gegen- 
über dem gleichzeitigen französischen Adel dasteht — den- 
die einmal tief eingelebt ist, und ob sie gleich ibre volle Bedeutung im 
alten Sinne nicht mehr hat, doch noch allerlei practische Consequenzen 
nach sich zieht, z. B. darin, dass die Grenze zwischen Rechtsverhältnissen, 
die nach unserer Auffassung Eigenthum und solchen, die Erbpacht sind, 
sehr schwer zu ziehen ist, Die erwähnten reports halten den Zustaud 
im Allgemeinen für gut, schlagen nur Detailreformen vor, und verzichten 
gänzlich auf radicale Reform. Man darf auch an diesen Zustand bei einem 
durchweg aristokratisch empfindenden Volk nicht ohne Weiteres unseren 
Maassstab anlegen. Ueber das Festhalten der Engländer an ihren historisch 
gewordenen Institutionen vergl. Bernhardi, Versuch einer Kritik der 
Gründe für grosses und kleines Grundeigenthum. Petersburg 1849 — ein 
noch heute nicht übertroffenes wissenschaftliches Werk über diese Fragen.
	        
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