Einleitung.
Der grosse Grundbesitz — oder wie wir wohl sagen
können — der erbliche grundbesitzende Adel hatte also bei
allem Wandel der politischen Verhältnisse ökonomisch nicht
verloren, vielmehr seinen Besitz auszudehnen und zu be-
festigen gewusst, Auf Grundlage dieses Besitzes trug er
schwere politische Lasten — er besorgte unentgeltlich die
locale Verwaltung und die Arbeit im Parlament. Es bleibt
ein grossartiges Verdienst dieses Standes, dass er sich der
höheren Pflichten der höheren Stellung immer bewusst blieb,
dass die Selbstverwaltung eine wahrhaft staatliche war und
nicht einmal bis zur Decentralisation der Gesetzgebung, zur
Autonomie der einzelnen Theile des Staats, geschweige denn
zur Staatsauflösung führte. Der herrschende Landadel hatte
auch frühzeitig gelernt, den reichlichen Genuss gewerblicher
Produete unnützer Beherrschung unthätiger Unfreien vOrzu-
ziehen. Er zog die Mitwirkung bei der Regierung eines
grossen Landes der selbständigen Tyrannei in einem kleinen
Bauernreiche vor — er bedrohte auch die Freiheiten des
Volks im Ganzen nicht; er schützte sie vielmehr und beförderte
den Aufschwung des Wohlstandes im ganzen Reiche durch
eifrige Pflege aller wirthschaftlichen Interessen,
8 2. Handelspolitik.
So gross diese englische Aristokratie, namentlich gegen-
über dem gleichzeitigen französischen Adel dasteht — den-
die einmal tief eingelebt ist, und ob sie gleich ibre volle Bedeutung im
alten Sinne nicht mehr hat, doch noch allerlei practische Consequenzen
nach sich zieht, z. B. darin, dass die Grenze zwischen Rechtsverhältnissen,
die nach unserer Auffassung Eigenthum und solchen, die Erbpacht sind,
sehr schwer zu ziehen ist, Die erwähnten reports halten den Zustaud
im Allgemeinen für gut, schlagen nur Detailreformen vor, und verzichten
gänzlich auf radicale Reform. Man darf auch an diesen Zustand bei einem
durchweg aristokratisch empfindenden Volk nicht ohne Weiteres unseren
Maassstab anlegen. Ueber das Festhalten der Engländer an ihren historisch
gewordenen Institutionen vergl. Bernhardi, Versuch einer Kritik der
Gründe für grosses und kleines Grundeigenthum. Petersburg 1849 — ein
noch heute nicht übertroffenes wissenschaftliches Werk über diese Fragen.