Handelspolitik.
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noch vergass auch sie nicht, gelegentlich ihre Herrschaft im
Staate im einseitigen ökonomischen Standesinteresse auszubeuten.
So sehen wir, dass sie das Aussterben eines bäuerlichen
Grundeigenthümerstandes, dessen Existenz für den
Staat von der höchsten Wichtigkeit ist, nicht hinderte, sondern
in ihrem Interesse förderte. Sie that noch mehr: Sie verschaffte
und erhielt sich Kornzölle. Der Adel begnügte sich
doch nicht allein mit der Ehre im Staate zu herrschen und
den Erwerb der Kaufleute und Industriellen durch Schutzzölle
und Schifffahrtsgesetze zu fördern — er suchte gleichzeitig
auch die Pachtrente der eigenen Güter künstlich zu steigern.
Das freiheitliebende und freiheitgewohnte englische Volk.
begehrte nach keiner Colbert’schen Gewerbepolitik im Innern
des Landes; aber gegenüber dem Auslande und den
eigenen Colonien entwickelte es die Grundsätze der merkantilistisehen
Politik bis zum vollendetsten Maasse, so dass nicht
mit Unrecht die heutigen Schutzzöllner in anderen Ländern
auf die grosse Jugend des englischen Freihandelssystems hinweisen.
Diese merkantilistische Schifffahrts-, Zoll- und Colonialpolitik
war aber durch die Kornzölle zu einem höchst künstlichen
Bau gegenseitiger Benachtheiligungen und Begünstigungen
umgestaltet, für den schliesslich die Frage dringend
werden musste, ob die Gesammtvortheile oder die Gesammtnachtheile
überwogen. Diese Frage hat eine spätere Zeit
(1846) beantwortet resp. gelöst. Hier interessirt uns nur, in
Kürze zu sehen, dass und wie die regierende Gentry nicht nur
politischen Ehrgeiz, sondern auch Erwerbssinn besass.
Die merkantilistische Politik Englands setzte sich zusammen
aus den Navigations-, den Zollgesetzen, der Colonialpolitik
und den damit zusammenhängenden Rechten der privilegirten
Compagnien.
Seit 1381 hatte man begonnen, den Handel nach England
und aus England auf englische Schiffe zu beschränken; unter
Elisabeth wurde das Verbot der Einfuhr auf fremden Schiffen
in einen Zoll verwandelt. Es folgte die berühmte Navigations-