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gäbe der Zechenverwaltung bei Entlohnung nach Leistung im Gedinge
die Ausländer den gewährten Schichtlohn nicht erreicht hätten. Seit
dem 2g. September d. I. nehmen die unterirdischen Arbeiter wie auch
die einheimischen Arbeiter desselben Grades an dem Kohlengedinge in
der Weise teil, daß man ihnen einen gewissen Prozentsatz des Hauerlohnes
bewilligt,. Dieser Prozentsatz richtet sich nach der Geschicklichkeit
und der Leistung des Schleppers und wird von den Beamten im
Einvernehmen mit den Hauern festgesetzt, er beträgt 60 bis 80 Prozent.
Der Grundsatz, daß die Löhne der einheimischen und ausländischen
Arbeiter bei gleicher Leistung gleich sind, ist demnach jetzt im allgemeinen
durchgeführt. Die Kohlengedinge sind nicht herabgese^t, sondern
in der letzten Zeit erhöht worden. Die Beschäftigung der fraglichen
Arbeiter ist daher nicht benutzt worden, um einen Lohndruck
auszuüben, wie denn die ausländischen Arbeiter die gleiche Behandlung
wie die einheimischen bei der Entlohnung erfahren.
. . . Die verdienten Löhne betragen jetzt 4 bis 5 Mark und darüber
je Schicht. Nach der Lohnstatistik für das dritte Viertel des Kalenderjahres
1915 betrug der verdiente reine Lohn der Kohlenhauer
im Bergrevier Süd-Bochum 6,64 Mk. je Schicht. 60—80 Prozent davon
machen 3,9 bis 5,3 Mk. aus. Es ergibt sich also, daß die ausländischen
Arbeiter jetzt die gleichen Lohnbezüge wie ihre einheimischen
Arbeitskameraden erhalten. König!. Oberbergamt."
* * *
Essen - Ruhr, den 10. September 1915.
An Herrn Generalleutnant von Bitter, Hochwohlgeboren, Münster.
Euer Hochwohlgeboren!
Euer Hochwohlgeboren hatten vor einiger Zeit die Güte, mir
eine Unterredung über die Beschäftigung von Kriegsgefangenen im
Bergbau zu gewähren und drückten dabei den Wunsch aus, ich möchte
Ihnen evtl, mir zu Ohren kommende Beschwerden unmittelbar zur
Kenntnis bringen. Ich komme diesem Wunsche nach, indem ich Ihnen
nachstehend den Inhalt eines vom 1. September d. I. datierten Briefes
auszugsweise mitteile.
Auf Zeche Barmen bei Sprockhövel, Kreis Hagen, sind etwa
hundert Kriegsgefangene (Franzosen) beschäftigt. Etwa 10 Mann
davon haben sich geweigert, Zechenarbeit zu leisten. Landarbeit wollten
sie sehr gern machen. Auf Grund dieser Weigerung hat man diese
Leute, wie inir mein Gewährsmann mitteilt, sieben Tage bei Wasser
und Brot eingesperrt. Als diese sieben Tage um waren, hat man die
Leute wieder gefragt, ob sie jetzt arbeiten wollten, und als sie abermals
erklärien, nicht auf der Zeche, wohl aber auf dem Lande arbeiten zu
wollen, sind sie abermals sieben Tage — und zwar in einem Keller —■
eingesperrt worden. In diesem Gelaß sollen überdies äußerst menschenunwürdige
Zustände herrschen, so daß die Gesundheit der Gefangenen
sehr gefährdet sei.
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