Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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gäbe  der  Zechenverwaltung  bei  Entlohnung  nach  Leistung  im  Gedinge
die  Ausländer  den  gewährten  Schichtlohn  nicht  erreicht  hätten.  Seit
dem  2g.  September  d.  I.  nehmen  die  unterirdischen  Arbeiter  wie  auch
die  einheimischen  Arbeiter  desselben  Grades  an  dem  Kohlengedinge  in
der  Weise  teil,  daß  man  ihnen  einen  gewissen  Prozentsatz  des  Hauerlohnes
  bewilligt,.  Dieser  Prozentsatz  richtet  sich  nach  der  Geschicklichkeit ­
  und  der  Leistung  des  Schleppers  und  wird  von  den  Beamten  im
Einvernehmen  mit  den  Hauern  festgesetzt,  er  beträgt  60  bis  80  Prozent.
Der  Grundsatz,  daß  die  Löhne  der  einheimischen  und  ausländischen
Arbeiter  bei  gleicher  Leistung  gleich  sind,  ist  demnach  jetzt  im  allgemeinen ­
  durchgeführt.  Die  Kohlengedinge  sind  nicht  herabgese^t,  sondern ­
  in  der  letzten  Zeit  erhöht  worden.  Die  Beschäftigung  der  fraglichen ­
  Arbeiter  ist  daher  nicht  benutzt  worden,  um  einen  Lohndruck
auszuüben,  wie  denn  die  ausländischen  Arbeiter  die  gleiche  Behandlung ­
  wie  die  einheimischen  bei  der  Entlohnung  erfahren.
.  .  .  Die  verdienten  Löhne  betragen  jetzt  4  bis  5  Mark  und  darüber ­
  je  Schicht.  Nach  der  Lohnstatistik  für  das  dritte  Viertel  des  Kalenderjahres ­
  1915  betrug  der  verdiente  reine  Lohn  der  Kohlenhauer
im  Bergrevier  Süd-Bochum  6,64  Mk.  je  Schicht.  60—80  Prozent  davon ­
  machen  3,9  bis  5,3  Mk.  aus.  Es  ergibt  sich  also,  daß  die  ausländischen ­
  Arbeiter  jetzt  die  gleichen  Lohnbezüge  wie  ihre  einheimischen
Arbeitskameraden  erhalten.  König!.  Oberbergamt."
*  *  *
Essen  -  Ruhr,  den  10.  September  1915.
An  Herrn  Generalleutnant  von  Bitter,  Hochwohlgeboren,  Münster.
Euer  Hochwohlgeboren!
Euer  Hochwohlgeboren  hatten  vor  einiger  Zeit  die  Güte,  mir
eine  Unterredung  über  die  Beschäftigung  von  Kriegsgefangenen  im
Bergbau  zu  gewähren  und  drückten  dabei  den  Wunsch  aus,  ich  möchte
Ihnen  evtl,  mir  zu  Ohren  kommende  Beschwerden  unmittelbar  zur
Kenntnis  bringen.  Ich  komme  diesem  Wunsche  nach,  indem  ich  Ihnen
nachstehend  den  Inhalt  eines  vom  1.  September  d.  I.  datierten  Briefes
auszugsweise  mitteile.
Auf  Zeche  Barmen  bei  Sprockhövel,  Kreis  Hagen,  sind  etwa
hundert  Kriegsgefangene  (Franzosen)  beschäftigt.  Etwa  10  Mann
davon  haben  sich  geweigert,  Zechenarbeit  zu  leisten.  Landarbeit  wollten
sie  sehr  gern  machen.  Auf  Grund  dieser  Weigerung  hat  man  diese
Leute,  wie  inir  mein  Gewährsmann  mitteilt,  sieben  Tage  bei  Wasser
und  Brot  eingesperrt.  Als  diese  sieben  Tage  um  waren,  hat  man  die
Leute  wieder  gefragt,  ob  sie  jetzt  arbeiten  wollten,  und  als  sie  abermals
erklärien,  nicht  auf  der  Zeche,  wohl  aber  auf  dem  Lande  arbeiten  zu
wollen,  sind  sie  abermals  sieben  Tage  —  und  zwar  in  einem  Keller  —■
eingesperrt  worden.  In  diesem  Gelaß  sollen  überdies  äußerst  menschenunwürdige ­
  Zustände  herrschen,  so  daß  die  Gesundheit  der  Gefangenen ­
  sehr  gefährdet  sei.
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