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I. Der Begriff des Wertes.
Mineralien, Pflanzen und Tieren gegeben sind oder später in Erzeugnissen
aller Art geschaffen werden. Sie sind materieller Natur,
also Sachen. Die streng materialistische englische Volkswirtschaftslehre,
der sich auch die französische und italienische angeschlossen
hat, will die Brauchbarkeit und dementsprechend den Wert nur
für Sachen gelten lassen, weil sie allein produziert und reproduziert,
gewogen und gezählt werden, einen mechanischen Gebrauch gestatten
usw. In der deutschen Volkswirffchastslehre ist dagegen
vielfach auch das Vorhandensein immaterieller Wertobjekte behauptet
worden, wie die Kundschaft des Kaufmannes, Patente,
Urheberrechte usw., weil die tägliche Erfahrung lehrt, daß auch sie
geschätzt, verkauft und gekauft werden. Wir müssen nun daran
festhalten, daß die Produktion immer auf die Schaffung von
Brauchbarkeiten hinausgeht, denn weder der Bauer noch der
Handwerker ist imstande, eine neue Sache zu schaffen, sondern
beide suchen lediglich durch Zusammenfassung schon vorhandener
Naturstoffe und Naturkräfte eine größere Brauchbarkeit zu erzielen,
als sie bisher vorhanden war. Ebenso besteht auch der Konsum nur
darin, daß eine Brauchbarkeit zerstört wird, denn die natürlichen
Stoffe und Kräfte, mit denen sie verknüpft ist, sind unzerstörbar.
Wenn nun die wirtschaftliche Tätigkeit nicht auf den Gegenstand,
sondern nur auf die damit verbundene Brauchbarkeit abzielt, dann
muß es nebensächlich sein, ob dieser äußere Anknüpsimgspunkt
materiell oder immateriell ist. Der Kreis der Wertobjekte ist
demnach größer als der der Sachen.
Das Lustgefühl der Bedürfnisbefriedigung hat also zwei
Voraussetzungen: eine innere, nämlich das Bedürfnis, und eine
äußere, nämlich die Brauchbarkeit. Beide werden nun im Urteil
des Menschen in verschiedene Beziehungen gesetzt. Ein Urteil
fällen wir zunächst mit dem Ausspruch der Nützlichkeit. Die
Brauchbarkeit bezeichnet nur die einem äußeren Objekt innewohnende
Eignung zur Bedürfnisbefriedigung überhaupt (Nährkraft des
Weizens, Heizkraft der Kohle, Leuchtkraft des Petroleums), mit
der Nützlichkeit aber geben wir ein Urteil darüber ab, ob und in
welchem Grade die Bedürfnisbefriedigung selbst der menschlichen
Wohlfahrt dient. Der Alkohol ist brauchbar, auch wenn er der
Verbreitung der Branntweinpest dient, aber niemand wird behaupten
wollen, daß er in diesem Falle auch nützlich ist. Der
Nutzen ist der durch die tatsächliche Bedürfnisbefriedigung der
menschlichen Wohlfahrt geleistete Dienst. Wenn wir Abstufungen