Full text : Wert und Preis

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I.  Der  Begriff  des  Wertes.

Mineralien,  Pflanzen  und  Tieren  gegeben  sind  oder  später  in  Erzeugnissen ­
  aller  Art  geschaffen  werden.  Sie  sind  materieller  Natur,
also  Sachen.  Die  streng  materialistische  englische  Volkswirtschaftslehre, ­
  der  sich  auch  die  französische  und  italienische  angeschlossen
hat,  will  die  Brauchbarkeit  und  dementsprechend  den  Wert  nur
für  Sachen  gelten  lassen,  weil  sie  allein  produziert  und  reproduziert,
gewogen  und  gezählt  werden,  einen  mechanischen  Gebrauch  gestatten ­
  usw.  In  der  deutschen  Volkswirffchastslehre  ist  dagegen
vielfach  auch  das  Vorhandensein  immaterieller  Wertobjekte  behauptet ­
  worden,  wie  die  Kundschaft  des  Kaufmannes,  Patente,
Urheberrechte  usw.,  weil  die  tägliche  Erfahrung  lehrt,  daß  auch  sie
geschätzt,  verkauft  und  gekauft  werden.  Wir  müssen  nun  daran
festhalten,  daß  die  Produktion  immer  auf  die  Schaffung  von
Brauchbarkeiten  hinausgeht,  denn  weder  der  Bauer  noch  der
Handwerker  ist  imstande,  eine  neue  Sache  zu  schaffen,  sondern
beide  suchen  lediglich  durch  Zusammenfassung  schon  vorhandener
Naturstoffe  und  Naturkräfte  eine  größere  Brauchbarkeit  zu  erzielen,
als  sie  bisher  vorhanden  war.  Ebenso  besteht  auch  der  Konsum  nur
darin,  daß  eine  Brauchbarkeit  zerstört  wird,  denn  die  natürlichen
Stoffe  und  Kräfte,  mit  denen  sie  verknüpft  ist,  sind  unzerstörbar.
Wenn  nun  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  nicht  auf  den  Gegenstand,
sondern  nur  auf  die  damit  verbundene  Brauchbarkeit  abzielt,  dann
muß  es  nebensächlich  sein,  ob  dieser  äußere  Anknüpsimgspunkt
materiell  oder  immateriell  ist.  Der  Kreis  der  Wertobjekte  ist
demnach  größer  als  der  der  Sachen.
Das  Lustgefühl  der  Bedürfnisbefriedigung  hat  also  zwei
Voraussetzungen:  eine  innere,  nämlich  das  Bedürfnis,  und  eine
äußere,  nämlich  die  Brauchbarkeit.  Beide  werden  nun  im  Urteil
des  Menschen  in  verschiedene  Beziehungen  gesetzt.  Ein  Urteil
fällen  wir  zunächst  mit  dem  Ausspruch  der  Nützlichkeit.  Die
Brauchbarkeit  bezeichnet  nur  die  einem  äußeren  Objekt  innewohnende
Eignung  zur  Bedürfnisbefriedigung  überhaupt  (Nährkraft  des
Weizens,  Heizkraft  der  Kohle,  Leuchtkraft  des  Petroleums),  mit
der  Nützlichkeit  aber  geben  wir  ein  Urteil  darüber  ab,  ob  und  in
welchem  Grade  die  Bedürfnisbefriedigung  selbst  der  menschlichen
Wohlfahrt  dient.  Der  Alkohol  ist  brauchbar,  auch  wenn  er  der
Verbreitung  der  Branntweinpest  dient,  aber  niemand  wird  behaupten ­
  wollen,  daß  er  in  diesem  Falle  auch  nützlich  ist.  Der
Nutzen  ist  der  durch  die  tatsächliche  Bedürfnisbefriedigung  der
menschlichen  Wohlfahrt  geleistete  Dienst.  Wenn  wir  Abstufungen
            
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