136
X. Geschäft.
gemäß die Künstlerlaufbahn engherzig macht und so viele klein
liche Eifersüchteleien, so viel maßlose Eitelkeit und so vielerlei
Gehässigkeit mit sich bringt, daß sie den größten Gegensatz
zu den Eigenschaften darstellt, die ich bei Männern des prak
tischen Lebens gefunden habe. Man sollte meinen, daß die Ton
kunst, die Malerei und die Kunst des Bildhauers auf diejenigen,
deren täglicher Beruf sie sind, den allerwohltätigsten Einfluß aus
üben. Die Erfahrung zeigt jedoch das gerade Gegenteil. Viel
leicht liegt es daran, daß jedes künstlerische Werk im hohen
Grade persönlich ist und dabei so voll sichtbar und so unmittel
bar vor die Öffentlichkeit gebracht wird, daß es zu kleinlicher
Leidenschaft anreizt; wie dem aber auch immer sein mag, so
glaube ich, wird es sich doch nicht bestreiten lassen, daß der
Geist des Künstlers eng begrenzt und voller Vorurteile ist. Wohl
gemerkt: ich spreche hier nur von ganzen Berufsklassen und der
durchschnittlichen Wirkung des Berufes. Ausnahmen gibt es selbst
verständlich überall; doch lassen diese Ausnahmen die Regel nur
noch schlimmer erscheinen. In den gelehrten Berufen wiederum
finden wir besonders die Vorliebe für Spezialitäten ausgebildet.
In der Beamtenklasse ist die letztere Richtung heute nicht
mehr so besonders hervortretend. Hohe Beamte und Minister
ziehen jetzt einen weiteren Kreis von Gegenständen in Betracht;
sie haben jetzt weniger bloße Glaubenssätze und Formalitäten
und mehr die tatsächlichen Übel und Mißstände menschlicher
Existenz in ihren verschiedenen Phasen im Auge. Dergleichen
erweitert notwendigerweise den Gesichtskreis. Man behauptet, daß
die juristische Laufbahn zwar klare, aber beschränkte Geister er
zieht und weist darauf hin, daß große Rechtsgelehrte selten eine
herrschende Stellung und Macht über ihre Mitbürger erlangen.
Damit soll jedoch keineswegs gesagt sein, daß Leute, welche
die Rechte studieren, als Gesetzgeber oder Staatsmänner oder
auch als Staatsleiter den mit solchen Stellungen verbundenen An
forderungen nicht gewachsen seien. In diesem Falle wäre unser
Amerika wahrlich übel daran, da wir geradezu von Juristen
regiert werden. Trotzdem waren die berühmtesten Amerikaner
keine großen Rechtsgelehrten; das will sagen, sie haben nur
sehr selten in ihrem eigenen Berufe eine große Stellung ge