Full text: Kaufmanns Herrschgewalt

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X. Geschäft. 
gemäß die Künstlerlaufbahn engherzig macht und so viele klein 
liche Eifersüchteleien, so viel maßlose Eitelkeit und so vielerlei 
Gehässigkeit mit sich bringt, daß sie den größten Gegensatz 
zu den Eigenschaften darstellt, die ich bei Männern des prak 
tischen Lebens gefunden habe. Man sollte meinen, daß die Ton 
kunst, die Malerei und die Kunst des Bildhauers auf diejenigen, 
deren täglicher Beruf sie sind, den allerwohltätigsten Einfluß aus 
üben. Die Erfahrung zeigt jedoch das gerade Gegenteil. Viel 
leicht liegt es daran, daß jedes künstlerische Werk im hohen 
Grade persönlich ist und dabei so voll sichtbar und so unmittel 
bar vor die Öffentlichkeit gebracht wird, daß es zu kleinlicher 
Leidenschaft anreizt; wie dem aber auch immer sein mag, so 
glaube ich, wird es sich doch nicht bestreiten lassen, daß der 
Geist des Künstlers eng begrenzt und voller Vorurteile ist. Wohl 
gemerkt: ich spreche hier nur von ganzen Berufsklassen und der 
durchschnittlichen Wirkung des Berufes. Ausnahmen gibt es selbst 
verständlich überall; doch lassen diese Ausnahmen die Regel nur 
noch schlimmer erscheinen. In den gelehrten Berufen wiederum 
finden wir besonders die Vorliebe für Spezialitäten ausgebildet. 
In der Beamtenklasse ist die letztere Richtung heute nicht 
mehr so besonders hervortretend. Hohe Beamte und Minister 
ziehen jetzt einen weiteren Kreis von Gegenständen in Betracht; 
sie haben jetzt weniger bloße Glaubenssätze und Formalitäten 
und mehr die tatsächlichen Übel und Mißstände menschlicher 
Existenz in ihren verschiedenen Phasen im Auge. Dergleichen 
erweitert notwendigerweise den Gesichtskreis. Man behauptet, daß 
die juristische Laufbahn zwar klare, aber beschränkte Geister er 
zieht und weist darauf hin, daß große Rechtsgelehrte selten eine 
herrschende Stellung und Macht über ihre Mitbürger erlangen. 
Damit soll jedoch keineswegs gesagt sein, daß Leute, welche 
die Rechte studieren, als Gesetzgeber oder Staatsmänner oder 
auch als Staatsleiter den mit solchen Stellungen verbundenen An 
forderungen nicht gewachsen seien. In diesem Falle wäre unser 
Amerika wahrlich übel daran, da wir geradezu von Juristen 
regiert werden. Trotzdem waren die berühmtesten Amerikaner 
keine großen Rechtsgelehrten; das will sagen, sie haben nur 
sehr selten in ihrem eigenen Berufe eine große Stellung ge
	        
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