Il. Der Markt von Lübeck
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28) St.A. L., Senatsarchiv, Ämter, Bäcker (Beilage aus den Kämmereiakten).
29) St.A. L., Hs. 338. — Aus dem Abdruck in L.U.B. II, S. 1054, ist die Jahreszahl
ıicht zu entnehmen,
») Wehrmann, Die älteren lübeckischen Zunftrollen, S. 209.
4) Vgl. die von mir in der Ztschr. d. Vereins f. Lüb. Gesch, XVII, S. 224 angeführten
Beispiele; ferner ebenda XIX, S. 120. — Ferner: Rübel, Geschichte der Stadt Dort-
mund I, S. 133; 209ff.
2) Das Heringshaus läßt sich bei Block XXII von 1262—1418 nachweisen. Im Wette-
rentenbuch Hs. 297 (1419—1489) sind die auf das Heringshaus bezüglichen Blätter
zerrissen. Das folgende Wetterentenbuch kannte nur noch Heringshäuser vor dem Holsten-
tor. — Um 1360 gehen die 9 tabernae des Heringshauses in mit Renten und Abgaben
belastetes Privateigentum über, Hs, 340, f. 49b.
») Erst in dem ältesten, 1316 beginnenden Kämmereibuch treten die macella carnium
auf (L.U.B, IT, S. 1046); die Zahlungsvermerke beginnen bei ihnen aber erst
1318. — In den Kämmereiheften 1283—1297 fehlen Angaben über Verkaufsstellen der
Fleischer und Bäcker. Dagegen erwähnt die Rolle von 1262 (L.U.B. I, 247 ff.) die „lethure“
der pistores; die macella panum begegnen auch erst im ersten, 1316 beginnenden Käm-
mereibuch, Vielleicht haben Bäcker und Fleischer vorübergehend oder ursprünglich
ihre Abgaben nicht an die Kämmerei, sondern an die Wette zu zahlen gehabt, deshalb
das Fehlen der Angaben.
%4) O.St.B. I, 75, 5. — Da der Block XXIII bereits 1288 nachweisbar ist, sei hier die
Vermutung ausgesprochen, daß diese Verlegung bereits in der ersten Hälfte des 13. Jahr-
nunderts, als man zum Bau der beiden Langhäuser schritt, erfolgt sein dürfte.
%) Der Text des ältesten Heftes der Kämmerei (1283—1287) führt auf S. 18 auf:
Hinricus et Thidericus, craterarii, dant de bodis suis annuatim 5 m., und bringt Vermerke
über erfolgte Zahlungen von 1285 bis 1288, Eingehender ist ein eingelegter Zettel, der
unter der Überschrift: craterarii in Pascha anno 1283 dieselben Hinrich und Thiederich
mit zusammen 5m, Jahresmiete, außerdem 5 weitere Namen mit je 24 ß Einzelmiete an-
führt. Offenbar treten craterarii überhaupt damals erst als Inhaber städti-
scher Buden auf dem Markte auf. Wie der nicht genaue Abdruck im L.U.B. II,
5. 1027 zeigt, ist der Vermerk über die craterarii erst in die letzten Nachzügler der Ein-
tragungen des ältesten Kämmereihefts hineingeraten; im Kämmereiheft der Jahre
1288—1298 fehlt ein entsprechender Eintrag überhaupt. — Im ältesten, 1316
beginnenden Kämmereibuch (Hs. 338) sind die entsprechenden Einträge auch erst nach-
träglich gemacht. Wenn auch die Buden benannt sind, teils (1—4) als bodae retro turrim
beate Mariae, teils (5—8) als bodae craterariorum, teils endlich als novae bodae crater-
ariorum (9—14), so handelt es sich hier um eine Seitenüberschrift für dieselbe Buden-
gruppe. 1322/24, als diese ganze Budengruppe einheitlich angelegt wurde, war noch
eine Erinnerung erhalten, daß früher einmal hier ein paar Bechermacher in Buden ihre
Erzeugnisse feilgeboten hatten. Ganz verfehlt ist es, wenn Wehrmann, Zunftrollen,
5. 7 und Höhler, a. a. O0. S. 63 daraus eine solche Blüte des Bechermachergewerbes
folgern, daß es nötig gewesen sei, die Zahl seiner Buden zu erhöhen. Zweifellos handelt
es sich 1322/24 um eine vollkommene Neuanlage des in sich einheitlichen Buden-
blocks XII. Das zeigen die Einträge über die ersten Mieteingänge, die alle erst 1322/24
beginnen, das zeigt die Tatsache, daß unter den Mietern überhaupt kein craterarius,
wohl aber 2 scriptores und 1 lucernifex genannt werden, Die späteren Verwaltungsbücher
sprechen nur noch von den ‚,bodae retro turrim beate Mariae virginis‘‘, — In der ältesten
Einnahmerolle der Stadt von 1262 begegnen keine craterarii, wohl aber cyrotecarii mit
7 numeriert aufgeführten Buden.
5) An der Nähe von Gewandschneidern und Fleischern darf man sich nicht stoßen:
genau so lagen in Köln ursprünglich Fleischbänke und die „Läden der Gewandschneider‘“‘
nebeneinander, und zwar auf dem (Heu-) Markte selbst. 1373 errichtete dann die Stadt