uralten Berggewohnheiten der Bezirke, in denen schon zur Römerzeit
Bergbau umging, daß der Römische Staat ähnlich wie zu Vipaska und
ähnlich wie später die Markgrafen zu Meißen das Eigentum an den
Bergwerken sich in der Weise nutzbar machten, daß sie durch ihre
Beamten den Bergbautreibenden gewisse Grubenfelder zum Abbau gegen
hohe Abgaben zuteilen ließen. Zur Römischen Zeit ging in den heu
tigen Grafschaften Cornwall, Devonshire, Derbyshire und Gloucester-
shire Bergbau um und die dort noch heute zum Teil in Kraft bestehen
den Gewohnheiten reichen nach den Überlieferungen bis in die Phö
nizierzeit und jedenfalls bis in die Römerzeit zurück 1 .
Daß die Römer die Britannier nicht gerade glimpflich behandelt
haben, ist genugsam bekannt. „Singulos sibi olim reges fuisse“, heißt
es beim Tacitus 1 2 , „nunc binos imponi, e quibus legatus in sanguinem,
procurator in bona saeviret“. An einer anderen Stelle 3 wird geklagt:
„Bona fortunaeque in tributum aggerantur, annus in frumen-
tum, corpora ipsa ac manus, silvis ac paludibus emuniendis, inter
verbera ac contumelias conteruntur. Nata servituti mancipia
serael veneunt, atque ultro a dominis aluntur, Britannia servitutem
suam quotidie emit, quotidie pascit
Neque enim arva nobis aut metalla aut portus sunt, quibus exer-
cendis reservemur.“
Aus der Zeit der Angelsachsen fehlen alle Nachrichten über den
Bergbau in England 4 * . Indeß haben diese aller Wahrscheinlichkeit nach
an den Einrichtungen des Bergbaues nichts geändert, außer daß die
Bergwerke ihren Eigentümer und die Bergbautreiber ihren Herrn wech
selten. Die erobernden Deutschen ließen die Verhältnisse im Lande
bestehen, nur teilten sie es unter sich ein 6 , d. h. nicht, daß sie das
ihnen zugewiesene Land selbst bebauten, sondern daß sie Eigentümer
und Herren desselben wurden und von den ihnen untertänigen Be
sitzern Abgaben für dessen Benutzung erhoben 6 .
1 Bainbridge p. 557.
2 Agricola XV.
3 Agricola XII, XXXI.
1 Nasse in der Zeitschrift für Bergrecht Bd. 11 S. 172.
3 Geschichte und heutige Gestalt der englischen Kommunalverfassung oder
das Selfgovernment von Dr. Rudolf Gneist, 2. Auf!., Berlin 1863, I 4 ff.
6 Daselbst S. 6 ff. Die Berggewohnheiten in der Grafschaft Derbyshire
(unten § 20), die inhaltlich schon vor und während der römischen Herrschaft
gegolten haben, stimmen im wesentlichen einerseits mit den um Vipasca wie mit
den mittelalterlichen deutschen überein; s. auch Binder, Die Bergwerke im Römi-