Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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linen  betreiben  ließen.  Sie  erreichten  dadurch,  daß  die  Bergwerksprodukte ­
  von  ihnen,  beziehungsweise  von  den  ihnen  eigentümlich  gehörenden ­
  und  abgabenpflichtigen  Bergwerken  gekauft  werden  mußten.
Es  erklärt  sich  aus  dem  Vorangeführten  ferner,  warum  die  Könige,  als
sie  auch  anderen  die  Anlegung  von  Zoll-,  Markt-,  Münzgerechtigkeiten,
Bergwerken  und  besonders  von  Salinen  gestatteten,  zunächst  nicht  erlaubten, ­
  daß  solche  überall,  wo  jene  wollten,  sondern  nur  an  ganz
bestimmten  Orten  errichtet  wurden.  So  erteilte  Kaiser  Arnulf  im  Jahre
898  dem  Bischof  von  Osnabrück  das  Recht:
in  loco  Osnabrugensi  mercatum  habere  et  monetum  publicum
habere  instituere  et  teloneum  inde  accipere 1 .
In  ähnlicher  Weise  gestattete  Heinrich  IV.  die  coctura  salis  dem
Pfalzgrafen  von  Hessen  (nur)  in  Sulza  und  nicht  an  dessen  übrigen
Orten 1  2 .  Solche  Berechtsame  werden  als  Zubehör  einer  bestimmten
Stadt  bezeichnet,  weil  ihre  Ausübung  mit  dem  Besitze  jener  Stadt  verbunden ­
  war.  Nimmt  man  das  Vorstehende  zusammen,  so  wird  man
das  Salzregal  nicht  als  ausgeschlossen  erachten  können,  wenn  an
königlichen  Orten  dem  Könige  abgabepflichtige  und  ihm  zu  Eigentum
gehörige  Salinen  von  Privaten  betrieben  werden.
Sind  solche  Salinen  an  anderen  Orten  vorhanden,  und  gehören
einem  anderen  als  dem  Könige,  so  wird  man  dartun  müssen,  daß  entweder ­
  jene  Salinen  früher  in  einer  dem  Könige  gehörigen  Stadt  betrieben ­
  worden  sind,  welche  später  mit  ihrer  Saline  in  den  Besitz  des
andern  vom  Könige  übertragen  wurde;  oder  aber,  daß  der  König
jenem  andern  das  Recht  erteilt  hat,  an  dem  betreffenden  Orte  Salzwerke ­
  einzurichten.
Wie  solche  Salzwerke  tatsächlich  beschaffen  waren,  dürfte  sich
ungefähr  aus  nachstehenden  Beispielen  entnehmen  lassen:  In  Halle  an
der  Saale  gab  es  vier  Brunnen,  aus  denen  Sole  gepumpt  und  112  Koten ­
 3  (Häuser),  in  denen  diese  Sole  gesotten  wurde.  Die  Koten  erhielten ­
  eine  bestimmte  Menge  Sole.  Sie  waren  von  Magdeburg  zu  Lehen
gegeben.  Wem  die  Fläche  Landes  gehörte,  wo  die  vier  Brunnen
lagen,  ist  nicht  überliefert.  Die  Kotbesitzer  zahlten  Abgaben  an  das

1  Möser,  Osnabrückische  Geschichte  S.  368.
2  Die  Urkunde  bei  v.  Koch-Sternfeld  II  71.  Pfeffinger,  Vitriarii  etc.  III
p.  1447  und  sonst;  „Insuper  rogatu  ejusdem  Palatini  comitis  Cocturam  salis  ibi
concessimus.“
3  von  „coquere“  (Kochen),  Koch-(Siede-)häuser,  in  denen  Siedepfannen  (patellae)
  waren.
            
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