Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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den  Stifter  von  Salzburg,  den  heiligen  Rodbertus  (Rudbertus,  Rupertus)
  und  an  spätere  Erzbischöfe.  Außer  an  den  von  Böhlau  angezogenen ­
  Stellen  befinden  sich  jene  Annotationes  im  Anhang  zu  Juvavia
p.  18  seq.,  wie  in  Hundii  Metropolis  Salisburgensis  Ratisponae  1729,
tom.  I  p.  20  seq.  Wann  der  heilige  Rupert  nach  Bayern  kam,  ist
zweifelhaft 1 .  Der  Verfasser  von  Juvavia  setzt  die  Ankunft  Ruperts  in
Bayern  nicht  vor  das  7.  Jahrhundert;  doch  dürfte  es  den  Quellenzeugnissen ­
  gegenüber,  nach  welchen  Rupert  schon  um  623 1  2  gestorben  ist,
richtiger  sein,  sie  schon  ein  Jahrhundert  früher  anzunehmen.  Uber  den
Inhalt  der  Schenkungen  an  Salzburg  ist  schon  oben  mehrfach  gesprochen. ­
  Augenscheinlich  hat  Böhlau  die  Urkunden  I,  3  und  4  aufgeführt,
  weil  seiner  Ansicht  nach  der  Besitz  von  Salzwerken  durch  die
Agilolfinger  im  Widerspruche  mit  einem  Salzregale  steht.  Allein  bereits ­
  Lori  weist  in  seiner  Einleitung  zur  Sammlung  des  baierischen
Bergrechts  darauf  hin,  daß  bis  zur  Absetzung  des  Baiernherzogs  Thassilo
die  Agilolfinger  die  souveränen  Herren,  die  Könige  im  Bayernlande
waren,  welche  sich  unmittelbar  nach  Beendigung  der  Römerherrschaft
die  Rechte  der  Römischen  Kaiser  wie  überall,  so  auch  an  den  Bergwerken ­
  beigelegt  haben.  Wenn  dies  auch  nicht  ganz  richtig  ist,  und
vielmehr  anzunehmen  sein  dürfte,  daß  der  Baiernherzog  der  Hoheit  des
Ostgoten-  und  später  der  des  Frankenkönigs  unterworfen  war 3 ,  so  steht
gleichwohl  fest,  daß  Baiern  wenigstens  zum  Frankenkönig  nur  in  einer
äußerlichen  Abhängigkeit  gestanden  hat 4 .  Baiern  blieb  bis  zur  Zeit
des  letzten  Herzogs  Thassilo  ein  Stammesherzogtum,  die  Herzogswürde
war  erblich  im  Hause  der  Agilolfinger.  Diesen  wurde  geradezu  ein
regnum  beigelegt,  die  Jahre  wurden  nach  ihrer  Herrschaft 5  gezählt  und
für  ihr  Heil  wurde  in  den  Kirchen  gebetet.  Sie  schlossen  in  den
inneren  Angelegenheiten,  wie  Waitz  ferner  hervorhebt,  die  Reichsregierung ­
  aus,  bis  die  Absetzung  Thassilos  durch  Karl  den  Großen  auch
die  Unabhängigkeit  des  letzten  deutschen  Stammesherzogtums  vernichtete ­
 6 .  Es  kann  daher  nicht  auffällig  sein,  wenn  die  Baiernherzöge  bis
zu  jenem  Zeitpunkte  als  Eigentümer  der  Salinen  auftraten  und  Salzzehnten ­
  erhoben.  Sie  verfügen  in  der  Schenkungsurkunde  Theodos

1  Juvavia  p.  129  seq.
2  Hundii  Metropolis  p.  I,  2.
3  Juvavia  p.  127  seq.
4  Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte  II  600,  III  98  ff.
6  Z.  B.  „regnante  Thassilone“  bei  Waitz.
9  Rudolph  Sohm,  Die  Altdeutsche  Reichs-  und  Gerichtsverfassung,  Weimar
1871,  I  10,  11.
            
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