Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

138 
Arnulf, ein Umstand, den Böhlau nicht der Erwähnung wert ge 
funden hat: 
„sal, quod ab hac die deinceps vel a sartaginibus, aut locis 
sartaginum vel de areis ejusdem jam dictae ecciesiae redimatur, 
ut homines licentiam habeant hoc sine muta seu navigio, seu 
cum Carris afferre, quocunque eis juberetur“ k 
Der Besitz von Salzwerken im Jahre 898 durch Freising, der 
sich aus dieser Urkunde ergibt, erklärt sich aus dem Umstande, daß 
diese mit anderen Regalien dem Hochstifte durch die Agilolfinger und 
später durch die Frankenkönige verliehen sind. 
Die schon öfter angezogene Urkunde 14 enthält die Beleihung des 
Erzstiftes zu Salzburg durch Ludwig das Kind im Jahre 908. Darin 
überträgt der Kaiser 1 2 dem Erzbischöfe Salzburghof mit zahlreichen, 
diesem Orte als Pertinenzien beigelegten Regalien, nämlich unter an 
derem : 
„cum venationibus, molendinis, piscationibus cum Omni 
bus censibus in halla et extra halla. in salina et extra Salinam 
circa fluvios sala et Salzaha vocatos, in auro et in sale et pecori- 
bus cum theloneis duobus, qui vulgo muta vocantur.“ 
Hier ist zu bemerken, daß die Schenkung im wesentlichen nur 
eine Bestätigung des Besitzstandes der Kirche ist, welche bereits von 
den Agilolfingern den Salzzehnten von den hier in Frage kommenden 
Salinen um ReichenhalJ erhalten hatte 3 . Als Grundbesitzer verfügt 
Ludwig nicht. Grundbesitzer in Salzburghof war der Erzbischof. 
„Quem tune Archiepiscopus in ministerium habere visus est.“ Eigen 
tümer, nicht aber nutzungsberechtigter Besitzer von Salzburghof war 
nach Absetzung der Agilolfinger der Frankenkönig. Die Schenkung 
Ludwigs wurde am 8. Juni 940 von Kaiser Otto I. wiederholt 4 5 . Auch 
Kaiser Otto nennt Salzburghof, das schon Ludwig „in proprietatem“ 
der Kirche übertragen hatte, „curtem nostram“ — weil der Ort ehe 
mals dem Reiche gehörte 6 . Die Urkunden vom Jahre 908 und 940 
ergeben, daß die Salinen von Leibeigenen und Sklaven betrieben wur 
den, welche als Zubehör zu den Salzwerken bezeichnet werden („man- 
1 Meichelbeck p. 147. 
2 Juvavia, Anhang p. 119, 120, außer an vielen andern Orten. 
3 Vgl. auch die Überschrift in Juvavia p. 119 zu jener Urkunde. 
4 Urkunde bei Juvavia, Anhang p. 176. 
5 Ursprünglich zu Baiern; nach Zerstörung des baierischen Stammherzog 
tums aber zum Reiche.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.