Full text : Fortschritt und Armut

Aap.  II.

Die  Grundrente  und  ihr  Gesetz.

*33

Pächter,  da  gibt  es  faktische  Rente;  wo  es  nicht  benutzt  wird,  aber  doch
Wert  hat,  da  ist  die  Rente  latent  vorhanden.  Diese  Fähigkeit,  eine  Rente
zu  ergeben,  macht  den  Wert  des  Landes  aus.  Wenn  das  Eigentumsrecht
daran  keinen  Vorteil  gewährt,  hat  es  keinen  Wert*).
Somit  entsteht  der  Pachtwert  oder  Wert  des  Grund  und  Bodens
nicht  aus  der  Ertragsfähigkeit  oder  Nützlichkeit  des  Landes.  Er  stellt
keineswegs  einen  der  Produktion  verliehenen  Beistand  oder  »Vorteil
dar,  sondern  lediglich  die  Befugnis,  einen  Teil  des  Produktionsertrages
an  sich  zu  nehmen.  Die  Vorzüge  des  Landes  mögen  noch  so  groß  sein,
so  kann  es  doch  keine  Rente  ergeben  und  keinen  Wert  haben,  bis  jemand
bereit  ist,  Arbeit  oder  Arbeitsergebnisse  für  das  Vorrecht  zu  geben,
es  zu  benutzen;  und  was  jemand  dann  geben  will,  hängt  nicht  von  der
Güte  des  Landes  ab,  sondern  von  der  Güte  desselben  im  vergleich  zu
solchem,  das  man  umsonst  haben  kann.  Zch  kann  sehr  fruchtbares  Land
besitzen,  aber  es  wird  keine  Rente  ergeben  und  keinen  Wert  haben,
solange  anderes,  ebenso  gutes  Land  umsonst  zu  haben  ist.  Wenn  aber
das  andere  Land  angeeignet  und  das  beste,  umsonst  zu  habende  Land
uur  gering  ist,  sei  es  an  Fruchtbarkeit,  Lage  oder  anderen  Eigenschaften,
so  wird  das  meinige  ansangen,  einen  Wert  zu  haben  und  eine  Rente
Zu  ergeben.  Obwohl  die  Ertragsfähigkeit  meines  Landes  abnehmen
fomt,  wird  dennoch,  wenn  die  des  umsonst  zu  habenden  Landes  in
Srößerem  Maße  abnimmt,  die  Rente,  die  ich  erhalten  kann,  und  folglich
uuch  der  Wert  meines  Landes  beständig  zunehmen.  Kurz,  die  Rente
lst  der  preis  des  Monopols,  das  daraus  entsteht,  daß  natürliche  Elemente,
^ke  die  menschliche  Arbeit  weder  schassen  noch  vermehren  kann,  in  den
Lositz  einzelner  kommen.
Wenn  jemand  alles  einem  Staate  zugängliche  Land  in  seinem  Besitz
k)ätte,  könnte  er  selbstverständlich  jeden  Preis  und  alle  Bedingungen
für  dessen  Benutzung  stellen,  die  ihm  belieben,  und  solange  sein  Eigentumsrecht ­
  anerkannt  würde,  hätten  die  anderen  Mitglieder  des  Staates
uur  zwischen  dem  Tode  oder  der  Auswanderung  zu  wählen,  wenn  sie
sich  seinen  Bedingungen  nicht  unterwerfen  wollten.  Dies  ist  in  vielen
Ländern  der  Fall  gewesen;  unter  der  modernen  Gesellschaftsversassung
sodoch  ist  hnz  Jtnnr  hiirrlWb(>nbs  in  versönlickem  Beiiü.  nbk>r  in

kestgestellt  werden  könnte.'  Zeder  einzelne  Besitzer  sucht  zwar  so  viel
Zu  erhalten  als  möalich,  aber  es  gibt  doch  eine  Grenze  dafür,  die  den
Itlnrft  .v  ^  -  «...  ^  ■s.t.-fio.—  —-v  .  •  v

>n  n? Crm  id?  00n  bem  JX)erte  eines  Grundbesitzes  rede,  brauche  ich  die  Worte  nur
-  wert  des  bloßen  Landes,  wünsche  ich  vom  werte  des  Landes  und  der  verbesse-Zu
  sprechen,  so  werde  ich  diese  Worte  anwenden.
            
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