Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Arnulf,  ein  Umstand,  den  Böhlau  nicht  der  Erwähnung  wert  gefunden ­
  hat:
„sal,  quod  ab  hac  die  deinceps  vel  a  sartaginibus,  aut  locis
sartaginum  vel  de  areis  ejusdem  jam  dictae  ecciesiae  redimatur,
ut  homines  licentiam  habeant  hoc  sine  muta  seu  navigio,  seu
cum  Carris  afferre,  quocunque  eis  juberetur“  k
Der  Besitz  von  Salzwerken  im  Jahre  898  durch  Freising,  der
sich  aus  dieser  Urkunde  ergibt,  erklärt  sich  aus  dem  Umstande,  daß
diese  mit  anderen  Regalien  dem  Hochstifte  durch  die  Agilolfinger  und
später  durch  die  Frankenkönige  verliehen  sind.
Die  schon  öfter  angezogene  Urkunde  14  enthält  die  Beleihung  des
Erzstiftes  zu  Salzburg  durch  Ludwig  das  Kind  im  Jahre  908.  Darin
überträgt  der  Kaiser 1  2  dem  Erzbischöfe  Salzburghof  mit  zahlreichen,
diesem  Orte  als  Pertinenzien  beigelegten  Regalien,  nämlich  unter  anderem ­
  :
„cum  venationibus,  molendinis,  piscationibus  cum  Omnibus ­
  censibus  in  halla  et  extra  halla.  in  salina  et  extra  Salinam
circa  fluvios  sala  et  Salzaha  vocatos,  in  auro  et  in  sale  et  pecoribus
  cum  theloneis  duobus,  qui  vulgo  muta  vocantur.“
Hier  ist  zu  bemerken,  daß  die  Schenkung  im  wesentlichen  nur
eine  Bestätigung  des  Besitzstandes  der  Kirche  ist,  welche  bereits  von
den  Agilolfingern  den  Salzzehnten  von  den  hier  in  Frage  kommenden
Salinen  um  ReichenhalJ  erhalten  hatte 3 .  Als  Grundbesitzer  verfügt
Ludwig  nicht.  Grundbesitzer  in  Salzburghof  war  der  Erzbischof.
„Quem  tune  Archiepiscopus  in  ministerium  habere  visus  est.“  Eigentümer, ­
  nicht  aber  nutzungsberechtigter  Besitzer  von  Salzburghof  war
nach  Absetzung  der  Agilolfinger  der  Frankenkönig.  Die  Schenkung
Ludwigs  wurde  am  8.  Juni  940  von  Kaiser  Otto  I.  wiederholt 4  5 .  Auch
Kaiser  Otto  nennt  Salzburghof,  das  schon  Ludwig  „in  proprietatem“
der  Kirche  übertragen  hatte,  „curtem  nostram“  —  weil  der  Ort  ehemals ­
  dem  Reiche  gehörte 6 .  Die  Urkunden  vom  Jahre  908  und  940
ergeben,  daß  die  Salinen  von  Leibeigenen  und  Sklaven  betrieben  wurden, ­
  welche  als  Zubehör  zu  den  Salzwerken  bezeichnet  werden  („man-1

  Meichelbeck  p.  147.
2  Juvavia,  Anhang  p.  119,  120,  außer  an  vielen  andern  Orten.
3  Vgl.  auch  die  Überschrift  in  Juvavia  p.  119  zu  jener  Urkunde.
4  Urkunde  bei  Juvavia,  Anhang  p.  176.
5  Ursprünglich  zu  Baiern;  nach  Zerstörung  des  baierischen  Stammherzogtums ­
  aber  zum  Reiche.
            
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