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Arnulf, ein Umstand, den Böhlau nicht der Erwähnung wert gefunden
hat:
„sal, quod ab hac die deinceps vel a sartaginibus, aut locis
sartaginum vel de areis ejusdem jam dictae ecciesiae redimatur,
ut homines licentiam habeant hoc sine muta seu navigio, seu
cum Carris afferre, quocunque eis juberetur“ k
Der Besitz von Salzwerken im Jahre 898 durch Freising, der
sich aus dieser Urkunde ergibt, erklärt sich aus dem Umstande, daß
diese mit anderen Regalien dem Hochstifte durch die Agilolfinger und
später durch die Frankenkönige verliehen sind.
Die schon öfter angezogene Urkunde 14 enthält die Beleihung des
Erzstiftes zu Salzburg durch Ludwig das Kind im Jahre 908. Darin
überträgt der Kaiser 1 2 dem Erzbischöfe Salzburghof mit zahlreichen,
diesem Orte als Pertinenzien beigelegten Regalien, nämlich unter anderem
:
„cum venationibus, molendinis, piscationibus cum Omnibus
censibus in halla et extra halla. in salina et extra Salinam
circa fluvios sala et Salzaha vocatos, in auro et in sale et pecoribus
cum theloneis duobus, qui vulgo muta vocantur.“
Hier ist zu bemerken, daß die Schenkung im wesentlichen nur
eine Bestätigung des Besitzstandes der Kirche ist, welche bereits von
den Agilolfingern den Salzzehnten von den hier in Frage kommenden
Salinen um ReichenhalJ erhalten hatte 3 . Als Grundbesitzer verfügt
Ludwig nicht. Grundbesitzer in Salzburghof war der Erzbischof.
„Quem tune Archiepiscopus in ministerium habere visus est.“ Eigentümer,
nicht aber nutzungsberechtigter Besitzer von Salzburghof war
nach Absetzung der Agilolfinger der Frankenkönig. Die Schenkung
Ludwigs wurde am 8. Juni 940 von Kaiser Otto I. wiederholt 4 5 . Auch
Kaiser Otto nennt Salzburghof, das schon Ludwig „in proprietatem“
der Kirche übertragen hatte, „curtem nostram“ — weil der Ort ehemals
dem Reiche gehörte 6 . Die Urkunden vom Jahre 908 und 940
ergeben, daß die Salinen von Leibeigenen und Sklaven betrieben wurden,
welche als Zubehör zu den Salzwerken bezeichnet werden („man-1
Meichelbeck p. 147.
2 Juvavia, Anhang p. 119, 120, außer an vielen andern Orten.
3 Vgl. auch die Überschrift in Juvavia p. 119 zu jener Urkunde.
4 Urkunde bei Juvavia, Anhang p. 176.
5 Ursprünglich zu Baiern; nach Zerstörung des baierischen Stammherzogtums
aber zum Reiche.